Bauen & Wohnen

Freier Zugang zu Geodaten Landesregierung bringt Gesetzentwurf auf den Weg

Für Bürger, Behörden und die Wirtschaft wird es künftig einfacher, Geodaten zu erhalten. Die Landesregierung beschloss am Dienstag (20. Juli) in Kiel den Entwurf eines Geodateninfrastrukturgesetzes als Rahmen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur in Schleswig-Holstein. Danach hat grundsätzlich jeder Zugang zu Geodaten. Ausnahmen sind Geodaten mit Personenbezug, beispielsweise zu Grundstücken. Über ein Geoportal, in dem die Daten über das Internet bereitgestellt werden, erhält man Zugang zu den Geodaten.

Eine effiziente Geodateninfrastruktur ist nach Ansicht von Innenstaatssekretär Volker Dornquast notwendig und unverzichtbar für Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft. „“Geodaten werden immer wichtiger, weil in ihnen ein erhebliches Wirtschaftspotenzial steckt““, sagte der Staatssekretär. Dieses Potential gelte es, mit dem Gesetz zu aktivieren, eine verlässliche Grundlage für die Verfügbarkeit von Geodaten zu schaffen und damit auch neue Wertschöpfungsketten zu etablieren.

Zu den Geodaten gehören Angaben des Liegenschaftskatasters und Daten der Landesvermessung, bodenbezogene Fachdaten aus unterschiedlichsten Bereichen, die bei den Landesbehörden vorgehalten werden, wie beispielsweise Angaben über das Verkehrs- oder Gewässernetz, über Schutzgebiete, Gebäude und Grund und Boden, Informationen über Produktions- und Industrieanlagen, die Landwirtschaft oder die Verteilung der Bevölkerung.

Das Geodateninfrastrukturgesetz setzt eine EU-Regelung um, die so genannte INSPIRE-Richtlinie. Sie verlangt, dass verschiedene Systeme von Geodaten und Geodatendiensten miteinander kombiniert werden können. Außerdem sollen die Regelungen zur Lizenzierung und für die Erhebung von Gebühren für den Zugang und die Nutzung von Geodaten weitgehend harmonisiert werden.