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GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 5. Februar 2026 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutsche und marokkanische Staatsangehörige Oumaima I. erhoben.Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich – teilweise als Heranwachsende – mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, §§ 1, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Oumaima I. reiste Anfang 2015 mit ihrem Ehemann nach Syrien und schloss sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an.

Nachdem ihr Mann bei Kämpfen ums Leben gekommen war, heiratete sie nacheinander zwei weitere IS-Mitglieder. Die Angeschuldigte unterstützte ihre jeweiligen Ehemänner und ermöglichte ihnen so die Betätigung für den IS, etwa indem sie den gemeinsamen Haushalt führte.

Anfang März 2019 wurde Oumaima I. von kurdischen Kräften in Baghouz aufgegriffen und war bis 2021 im Lager al-Hawl untergebracht. Im Dezember 2022 kehrte sie nach Deutschland zurück.

Die Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß.