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Blaulicht

GBA: Anklage wegen Beteiligung an einem IS-Finanzierungsnetzwerk erhoben

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 17. März 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen die russischen Staatsangehörigen Vakhid A., Abdulraschit D., Zelimkhan D. und Surkho Z. erhoben.Die Angeschuldigten sind der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 StGB), der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie der Zuwiderhandlung gegen das Bereitstellungsverbot einer Embargo-Verordnung der Europäischen Union (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt: Die Angeschuldigten schlossen sich ab 2022 mit weiteren Personen zu einer kriminellen Vereinigung zusammen, die den Zweck verfolgte, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zu sammeln. Die Spenden wurden insbesondere über soziale Medien eingeworben und, teils über Mittelsmänner, an IS-Mitglieder im Ausland geleitet, um hierdurch den Fortbestand des IS auch nach dessen militärischer Niederlage langfristig zu sichern.

Das Geld kam vor allem weiblichen IS-Mitgliedern in kurdischen Haftlagern und Kämpfern zugute. Alle Angeschuldigten organisierten für das Netzwerk Spendensammlungen und unterhielten dazu eigene Spendenkassen. Unter ihrer Mitwirkung erhielt der IS Spendengelder in Höhe von über 174.000 Euro. Surko Z. hatte bereits vor seinem Anschluss an die Vereinigung mehr als 65.000 Euro an den IS transferiert.

Vakhid A., Abdulraschid D. und Surko Z. wurden am 25. Juli 2024 festgenommen, Zelimkhan D. am 28. Januar 2025. Sie befinden sich weiter in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 41, 42 und 43 vom 25., 26. Juli und 1. August 2024 sowie Nr. 11 und 12 vom 28. und 29. Januar 2025).