Tipps & Informationen

GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds von (ISIG)

GBA: Festnahme eines weiteren mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) – Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (4. März 2015) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 20. Januar 2015 den 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen Kerim Marc B.durch Beamte des Polizeipräsidiums Düsseldorf am Flughafen Düsseldorf festnehmen lassen.Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) angeschlossen zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. &se ct; 129a Abs. 1 und Abs. 2 StGB). In dem Haftbefehl wird ihm zudem zur Last gelegt, eine Waffenausbildung durchlaufen und dadurch schwere staatsgefährdende Gewalttaten vorbereitet zu haben (§ 89 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2, Abs. 3 StGB).

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte spätestens im März 2013 über die Türkei nach Syrien. Ihm wird vorgeworfen, sich spätestens ab Oktober 2013 dem „Islamischen Staat Irak und Großsyrien“ (ISIG) als Mitglied angeschlossen haben. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wurde er im Umgang mit Schusswaffen ausgebildet und beteiligte sich an Kampfeinsätzen des ISIG. Nach einer vorübergehenden Rückkehr nach Deutschland zu Beginn des Jahres 2014 reiste der Beschuldigte Anfang Juli 2014 erneut in das Kampfgebiet nach Syrien.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Beschuldigten ein Verfahren wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt (§ 89 a StGB). Im Zuge dieser Ermittlungen entstand der Verdacht, dass sich der Beschuldigte in Syrien dem ISIG als Mitglied angeschlossen hat. Vor diesem Hintergrund hat der Generalbundesanwalt Ende letzten Jahres die Strafverfolgung übernommen.

Der Beschuldigte wird morgen (5. März 2015) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.