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Besondere Neuigkeiten

GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz

19.02.2014 – 10:31 Uhr, Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) – Karlsruhe (ots) – Der Generalbundesanwalt hat gestern Vormittag (18. Februar 2014) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 2014 den 62-jährigen deutschen und iranischen Staatsangehörigen Dr. Ali Reza B.wegen des dringenden Verdachts von Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 AWG) an seinem Wohnort im Großraum Bonn festnehmen lassen. Unter der Leitung eines Vertreters des Generalbundesanwalts durchsuchten Beamte des Zollkriminalamts zudem die Wohnung des Beschuldigten sowie Geschäftsräume in Nordrhein-Westfalen.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, gewerbsmäßig handelnd in den Jahren 2011 bis 2013 in bislang zwölf bekannten Fällen Waren im Gesamtwert von fast 230.000 Euro aus deutscher Produktion oder aus Drittstaaten für das iranische Raketenprogramm beschafft zu haben. Bei den Waren handelte es sich um Vakuumpumpen, Ventile und andere Industrieprodukte, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Die Lieferungen sollen für eine Organisation im Iran bestimmt gewesen sein, die für das weitreichende militärische Festtreibstoffraketenprogramm zuständig sein soll und seit 2007 in den Anhängen der Iran-Embargo-Verordnung aufgeführt ist. Es ist deshalb verboten, dieser Organisation wirtschaftliche Ressourcen – und damit auch Waren oder Güter gleichgültig welcher Art – zur Verfügung zu stellen.

Um die Ausfuhrkontrollen zu umgehen, soll der Beschuldigte seine Geschäfte über ein Unternehmen in einem arabischen Nachbarland des Iran abgewickelt haben. Über dieses Unternehmen soll er die tatsächliche Kontrolle ausgeübt haben, indem er die Geschäfte von Deutschland aus koordinierte und steuerte.

Der Beschuldigte wurde gestern Nachmittag (18. Februar 2014) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Mit den weiteren polizeilichen Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt das Zollkriminalamt beauftragt.