Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erster Nachweis bei einem Wildvogel im Herbst 2024
KIEL. In Schleswig-Holstein wurde nach mehrmonatiger Pause erneut Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat heute (16. Oktober) den Subtyp H5N1 bei einer Mantelmöwe von der Hamburger Hallig (Kreis Nordfriesland) bestätigt. Eine Probe des verendet aufgefundenen Tieres wurde im Rahmen des ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden Wildvogel-Monitorings untersucht.In Schleswig-Holstein wurde zuletzt im April 2024 das Geflügelpestvirus bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Das FLI weist in seiner aktuellen Risikoeinschätzung darauf hin, dass nach den vergangenen Sommermonaten die Zahl der Nachweise derzeit wieder zunimmt und aktuell ein hohes Risiko für einen Eintrag, die Aus- und Weiterverbreitung in der Wasserwildvogelpopulation besteht. Begünstigt wird dies durch den herbstlichen Vogelzug. Das FLI stuft zudem das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ebenfalls als hoch ein.
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und –halter:
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft daher alle Geflügelhalterinnen und –halter zum Schutz ihrer Tiere auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs auch über weite Strecken verbreiten können.
Weitere Informationen finden Sie unter:
- Risikoeinschätzung des FLI: Risikoeinschätzung zur Hochpathogenen Aviären Influenza H5 (HPAI H5) Klade 2.3.4.4b (openagrar.de)
- Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest
- Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/