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Politik & Wirtschaft

Geht Politik wirklich nicht ohne Parteien?

Eine Information aus den Reihen der Anwälte für Aufklärung: Bei der Bundestagswahl haben wir zwei Stimmen. Mit der Zweitstimme wählen wir, zugegebenermaßen, Parteien und die von ihnen vorgegebenen Kandidatenlisten. Mit der Erststimme wählen wir den Direktkandidaten unseres Wahlkreises. Muss dieser auch einer Partei angehören? NEIN. Wir haben also über die Erststimme die Chance, einen parteiunabhängigen Direktkandidaten zu wählen. Sofern in jedem Wahlkreis ein parteiunabhängiger Direktkandidat gewählt wird, könnten die Parteiunabhängigen fast 50 Prozent der Bundestags-Abgeordneten stellen.

Parteiunabhängige zu wählen hat einen großen Vorteil. Mit dem neuen Wahlrecht ist keinesfalls mehr sichergestellt, dass der von einer Partei nominierte Direktkandidat, wenn er gewählt wird, auch wirklich in den Bundestag einzieht. Das tut er nämlich neuerdings nur, wenn dies auch durch den Zweitstimmenanteil seiner Partei gedeckt ist. D.h. es kann nun passieren, dass ein Wahlkreis mit dem neuen Wahlrecht gar nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Wird hingegen ein Parteiunabhängiger gewählt, ist dieser Wahlkreisvertreter automatisch im Bundestag.