Politik & Wirtschaft

Geschützte geografische Angabe: EU-Siegel für Holsteiner Katenschinken

KIEL. Die Bezeichnung „Holsteiner Katenschinken“ ist durch die EU geschützt. Das teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit. Gestern (31. Januar) wurde demnach der „Holsteiner Katenschinken“ in das EU-Qualitätsregister aufgenommen und darf jetzt die offizielle Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) mit dem blau-goldenen Siegel tragen. Die geschützte geografische Angabe bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind: Von den drei Vorgängen der Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung muss mindestens einer dort stattfinden.
Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf zeigte sich erfreut über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens: „“Holsteiner Katenschinken ist seit alters her ein ganz besonderer Genuss, das ist bekannt. Neu ist, dass er jetzt besser als bisher vor Nachahmung geschützt wird.““ Der EU-Herkunftsschutz sei ein wichtiger Baustein in den Bemühungen, die Erzeugung traditioneller regionaler Produkte zu stärken, so Frau Rumpf. Der Herkunftsschutz biete einen umfangreichen europaweiten Schutz im Vergleich zu einer Individualmarke und schließe außerdem die Umwandlung in eine so genannte Gattungsbezeichnung, die von allen Betrieben auch außerhalb der jeweiligen Region genutzt werden könnte, generell und für alle Zeit aus, erläuterte die Ministerin.
Antragsteller für den „Holsteiner Katenschinken“ war der Verein Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller e.V., ein landesweiter Zusammenschluss von derzeit rund 20 Herstellerbetrieben, der sich am 27. April 2006 gegründet hatte. Die Antragstellung beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte am 12. Dezember 2006. Es schlossen sich umfangreiche Prüfungen auf deutscher und europäischer Ebene an.
Um regional bedeutsame Produkte vor Nachahmung zu schützen, werden seit 1992 Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.U.), geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) sowie garantiert traditionellen Spezialitäten (g.t.S.) auf EU-Ebene registriert. Mit dem „Holsteiner Katenschinken“ erlangt nach dem „Lübecker Marzipan“ (1996) und dem „Holsteiner Karpfen“ (2007) das dritte Erzeugnis aus Schleswig-Holstein den EU-Herkunftsschutz.
(Weitere Informationen im Internet: www.holsteinerkatenschinken.de)