Geschwindigkeitsbeschränkung auf Eric-Warburg-Brücke
Fahrspuren haben bei Nässe keine ausreichende Griffigkeit – Gewährleistungsfall
Die zulässige Geschwindigkeit auf der Klappe der Eric-Warburg-Brücke muss bei Nässe auf 30 km/h reduziert werden, da die Fahrspuren nicht mehr die nötige Griffigkeit aufweisen. Das hat jetzt der Bereich Verkehr mitgeteilt.
Bei dem beweglichen Teil der Brücke handelt es sich um ein Stahlbauwerk mit einem Reaktionsharz gebundenen Dünnbelag. Hierbei wird auf die Fahrbahnplatte ein Epoxidharz aufgebracht, in das zur Herstellung der Griffigkeit und der Verschleißfestigkeit Korund oder Chromerzschlacke eingestreut wird. Dadurch erreicht man eine den Asphaltbelägen vergleichbare Griffigkeit und Standfestigkeit bei einer geringen Schichtdicke von lediglich zehn Millimeter.
Bei der Eric-Warburg-Brücke ist bei der Ausführung des Dünnbelags mangelhaft gearbeitet worden, was jedoch erst in dem laufenden Betrieb der Brücke erkannt werden konnte. Die Abstreuung aus Chromerzschlacke ist in den Rollspuren bereits stark abgefahren, besonders in den durch Lkw-Verkehr hoch belasteten äußeren Fahrbahnen. Eine Griffigkeitsmessung, die der Bereich Verkehr an dem Bauwerk durchgeführt hat, ergab in den Rollspuren deutlich zu geringe Werte, so dass als Sofortmaßnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung erforderlich ist.
Für die Brücke läuft noch die Gewährleistungszeit, so dass dieser Mangel bereits an den Hersteller des Belages gemeldet wurde und durch diesen zu beseitigen ist. Allerdings können Reaktionsharz gebundene Dünnbeläge nur in Abhängigkeit von der Witterung aufgebracht werden, so dass sich die Reparatur bis in das (vermutlich späte) Frühjahr verschieben wird.
Der Bereich Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für diese Maßnahme und dadurch eventuell auftretende Verkehrsbeeinträchtigungen.