Politik & Wirtschaft

Gesundheitsminister Garg: Versorgungsstrukturgesetz ist ein wichtiger Baustein zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Gesundheits- und Pflegeleistungen

KIEL. Anlässlich der Landtagsbefassung mit dem Versorgungsstrukturgesetz betonte Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:

„Die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten und stationären medizinischen sowie der pflegerischen Versorgung ist die zentrale gesundheitspolitische Herausforderung: in Schleswig-Holstein und bundesweit. Fest steht, dass es jetzt und künftig vieler kreativer Ideen vor Ort bedarf, um eine ausreichende medizinische Versorgung in Zukunft gerade im ländlichen Bereich ermöglichen zu können. Diese Versorgung wird zukünftig anders aussehen müssen als das noch heute vielerorts der Fall ist: Vernetzt, in Kooperation und sektorenübergreifend. Das im Entwurf vorliegende GKV-Versorgungsstrukturgesetz gibt dazu einige gute Instrumente an die Hand. Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ebnet neue Wege für die Schaffung von Rahmenbedingungen vor Ort, die so attraktiv sind, dass auch im ländlichen Raum die Versorgung der Patienten sichergestellt werden kann.

Bund und Länder haben in den letzten gut 1 ½ Jahren um Steuerungsinstrumente und Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung gerungen. Alle waren sich einig, dass sie regional passen und stärker von örtlichen Akteuren mitgestaltet aber auch verantwortet werden sollen. Lassen sie mich einige Neuregelungen im Bereich der Länderkompetenz nennen:

Regionalisierung und Flexibilisierung der Bedarfsplanung:
Die Länder können ein sektorenübergreifendes Gremium auf Landesebene einrichten, in dem Fragen der sektorenübergreifenden Bedarfsplanung beraten und Empfehlungen abgegeben werden (§§ 90, 90a SGB V). Damit wird die jeweils sektorenspezifische Bedarfsplanung um eine sektorenübergreifende Perspektive ergänzt. Die Länder erhalten ein Mitberatungsrecht bei den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Fragen der Bedarfsplanung (§ 92 SGB V). Die regionalen Gremien erhalten den erforderlichen Gestaltungsspielraum, um die regionale Bedarfsplanung an den konkreten Versorgungsbedarf anzupassen (§ 99 SGB V). Die Länder selber können mit Hilfe dieser Instrumente den Anspruch, Versorgung sicherzustellen, unterstützen – sie können und sollen aber nicht die Aufgabe der Selbstverwaltung übernehmen.

Die Selbstverwaltung erhält für die Sicherung einer flächendeckenden ambulanten medizinischen Versorgung weitere Instrumente. Um einige exemplarisch aufzuzählen:

Kassenärztliche Vereinigungen erhalten jetzt die Möglichkeit über Honorarzuschläge unterversorgte Gebiete für niederlassungswillige Ärzte finanziell attraktiv zu machen.

Konnten bisher freiberuflich tätige Ärzte ihre Zulassung in eine Praxis oder in ein Medizinisches Versorgungszentrum einbringen und in einem Angestelltenverhältnis tätig sein – können sie künftig aus dem Angestelltenverhältnis heraus auch wieder freiberuflich tätig werden. Eine solche Rückumwandlungsmöglichkeit war von Beginn an eine Forderung Schleswig-Holsteins, die vom Bundesgesetzgeber nach hartem Ringen übernommen worden ist.

Aufhebung der Residenzpflicht und Förderung mobiler Versorgungskonzepte.

Verbesserung der Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Eigeneinrichtungen durch Kassenärztliche Vereinigungen und Möglichkeit zum Betrieb von Eigeneinrichtungen durch kommunale Träger.

Das Gesetz bietet also eine Reihe von Möglichkeiten, die Versorgung im Land zu verbessern. Es wird an den beteiligten Akteuren in den Regionen liegen, diese Chance zu nutzen – ich werde das Meine dazu beitragen. Die Landesregierung hat darüber hinaus im Bundesrat weitere Anträge eingebracht, um die Leistungsfähigkeit der Versorgung mittels der stationären Einrichtungen durch eine Entspannung der Erlössituation zu verbessern. Dazu gehören

eine Neuregelung der Mehrleistungsabschläge (BY, SH);
die Streichung der gedeckelten Veränderungsrate (HE, SH) und
eine Neuregelung einer Annäherung der Landesbasisfallwerte (SH).

Die Anträge zu den Mehrleistungsabschlägen und zur Streichung der gedeckelten Veränderungsrate sind mehrheitlich im Bundesrat angenommen worden – hinsichtlich der Änderung der Landesbasisfallwerte werden wir die Zeit der weiteren Beratungen noch nutzen.

Die Menschen erwarten zu Recht von uns, dass wir uns, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie auch in den kommenden Jahren – und zwar über eine Legislaturperiode hinaus – Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheits- und Pflegeleistungen haben werden. Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein auf den Weg dahin.“