Medizin & GesundheitPolitik & Wirtschaft

Gemeinsam mit den Kliniken setzen wir die Krankenhausreform um – die Sicherung der Patientenversorgung steht dabei im Mittelpunkt

KIEL. Gesundheitsministerin von der Decken auf der Regionalkonferenz Mitte: Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundes­weiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahl­reichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de – Krankenhäuser). Heute (05.10.) hat in Kiel für die Versorgungsregion Mitte die fünfte von sechs Regionalkonfe­renzen in Schleswig-Holstein stattgefunden.
Anwesend waren rund 60 Vertreterinnen und Vertre­ter der Kommunen, der Politik und der Kliniken der Versorgungsre­gion, zu der der nordwestliche Teil des Kreises Plön, der westlichen Teil des Kreises Segeberg, der südliche Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die kreisfreien Städte Neumünster und die Landeshauptstadt Kiel gehören. Die Fachveranstaltung ist Teil der derzeit laufen­den Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Live­stream-Angebot die Konferenz online verfolgen.

1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und be­tonte einleitend:

„Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion Mitte zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – noch nicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen.

Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbild vor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion Mitte.

Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über die sich abzeichnenden konkreten Versorgungsstrukturen.

Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026. Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert.

In dieser Zeit durften wir als Gesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform. Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden.

Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist, die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.

Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unter Einbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft.

Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt: Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können. Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgt ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten.

Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen, Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind.

2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Mi­nisterium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Versorgungsregionen vor.
Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls online gestellt unter https://schleswig-holstein.de/krankenhaus. Versorgungsregionen dienen als Planungsinstrument der Krankenhausplanung. Patientinnen und Patienten steht es unabhängig davon frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch in der Pressemitteilung unter https://t1p.de/rnqrs.

Schreibe einen Kommentar