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Gesundheitsministerin von der Decken auf der Regionalkonferenz Nord-Ost: Gemeinsam mit den Kliniken setzen wir die Krankenhausreform um – die Sicherung der Patien­tenversorgung steht dabei im Mittelpunkt

SCHLESWIG. Das Gesundheitsministerium informiert fortlaufend zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform in Schleswig-Holstein, unter anderem im Sozialausschuss und in zahl­reichen Medieninformationen (schleswig-holstein.de – Krankenhäuser). Heute (30.09.) hat in Schleswig für die Versorgungsregion Nord-Ost die dritte von sechs Regionalkonferenzen in Schleswig-Holstein stattgefunden. Angemeldet waren rund 40 Vertreterinnen und Vertre­ter der Kliniken, der Kommunen und der Politik der betreffenden Versorgungsregionen, zu der die Stadt Flensburg, der Kreis Schleswig-Flensburg sowie der nördliche Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde gehören. Die Fachveranstaltung ist Teil der derzeit laufen­den Umsetzung der Krankenhausreform. Bürgerinnen und Bürger konnten über ein Live­stream-Angebot die Konferenz online verfolgen.

1. Gesundheitsministerin von der Decken eröffnete die Konferenz und be­tonte einleitend:
„Die nächsten zwei Stunden möchten wir nutzen, um über das Zielbild der Krankenhausplanung in der Versorgungsregion Nord-Ost zu sprechen. Dieses Zielbild ist – das sage ich ausdrücklich – noch nicht in Stein gemeißelt. Parallel zu den Regionalkonferenzen findet das Anhörungsverfahren der Krankenhäuser statt. Vom 21. September bis zum 31. Oktober können die Krankenhäuser Voraussetzungen für Leistungsgruppen nachweisen, die aktuell negativ bewertet werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass sie diese Leistungsgruppen dann doch zugewiesen bekommen.

Die verbindliche Zuweisung der Leistungsgruppen erfolgt Ende des Jahres mit Wirkung zum 1. Januar 2027. Wir werden Ihnen daher heute noch nicht darlegen können, welches Krankenhaus ganz genau welche Leistungsgruppe erhält. Wir stellen Ihnen ein Zielbild vor, das die zukünftige Rolle und die Versorgungsschwerpunkte der Krankenhäuser in den Fokus rückt. Es geht um das große, das ganze Bild: die voraussichtliche Struktur der Krankenhauslandschaft in der Versorgungsregion Nord-Ost.

Es ist mir wichtig, dass wir alles so früh und so transparent wie möglich kommunizieren. Wir haben daher die Krankenhäuser bereits frühzeitig – in den Regionalgesprächen im Frühjahr – darüber informiert, welche Tendenzen sich abzeichnen. Jetzt im Herbst, wo der Medizinische Dienst die Anträge der Krankenhäuser begutachtet hat und wir das Anhörungsverfahren als letzten Schritt starten, informieren wir Sie über die sich abzeichnenden konkreten Versorgungsstrukturen.

Lassen sich mich den Blick auf die Krankenhausreform zunächst allerdings etwas weiten: Die Krankenhausreform ist ein Vorhaben des Bundes aus der Zeit der letzten Bundesregierung, das wir als Länder umzusetzen haben. Geregelt ist sie Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das durch das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) ergänzt wird. In Kraft getreten ist das KHAG zum 15. April 2026.

Der Prozess bis zur Verabschiedung der beiden Gesetze hat rund 3 ½ Jahre gedauert. In dieser Zeit durften wir als Gesundheitsministerium auf den konstruktiven Austausch mit allen für die Krankenhausversorgung relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein vertrauen. Dafür möchte ich mich nochmal von Herzen bedanken. Wir haben uns bei der Erarbeitung der Reform intensiv gegenüber dem Bund für Verbesserungen im Sinne einer praxistauglichen Reform eingesetzt. Uns war es wichtig, dass wir als Länder Freiheiten behalten bei der Umsetzung der Reform.

Bedauerlicherweise sind unsere Anliegen nur zum Teil aufgegriffen worden. Wir sind daher nicht ganz glücklich mit den teils sehr engen Vorgaben des Bundes – aber wir müssen und werden sie nun umsetzen. Dabei nutzen wir, wo dies angemessen und bedarfsnotwendig ist, die uns verbliebenen gesetzlich vorgesehen Entscheidungsspielräume im Wissen um unsere Verantwortung für Patientinnen und Patientinnen sowie für die Mitarbeitenden in den Kliniken.

Die Krankenhausreform führt zu einem grundlegenden strukturellen Wandel: Komplexe, elektive und damit planbare Eingriffe sollen in spezialisierten Zentren gebündelt werden. Die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche soll unter Einbeziehung kleinerer Krankenhäuser und sektorenübergreifender Versorgungszentren sichergestellt werden. Und ganz wesentlich: Die Leistungserbringung in den Krankenhäusern ist fortan an strenge Qualitätskriterien geknüpft.

Unsere Krankenhausplanung verändert sich dadurch grundlegend. Zuvor haben wir alle sieben Jahre einen neuen Krankenhausplan erstellt. Unsere Anpassungen haben wir individuell und punktuell vorgenommen. Dieses System hat die Reform überholt. Fortan arbeiten wir mit einer bundeseinheitlich vorgegebenen feingliedrigen Struktur mit 61 Leistungsgruppen, die die Krankenhäuser beim Gesundheitsministerium des Landes beantragen können.

Die Anträge werden vom Medizinischen Dienst Nord geprüft. Dieser sendet dann die entsprechenden Gutachten an das Ministerium. Es folgen ein Anhörungsverfahren für die Krankenhäuser – das derzeit läuft – und am Ende die Entscheidung über die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen durch das Ministerium. Entscheidend für die Vergabe der Leistungsgruppen sind Zahlen, Daten und Fakten. Ich übergebe daher gleich das Wort an Herrn Letzgus von der Lohfert und Lohfert AG. Er wird Ihnen verdeutlichen, was ich mit Zahlen, Daten und Fakten meine. Es geht um Planungsebenen, Versorgungsregionen, Leistungsgruppen, Bedarfsanalysen, Fallzahlen, Patientenströme und vieles mehr. Wir möchten darlegen, wie wir systematisch vorgegangen sind.“

 

2. Philipp Letzgus, Lohfert & Lohfert AG, der das Mi­nisterium im Planungsprozess fachlich begleitet, stellte die Systematik der Versorgungsregionen vor. Die Präsentation wird im Anschluss an die Konferenz ebenfalls online gestellt unter https://schleswig-holstein.de/krankenhaus. Versorgungsregionen dienen als Planungsinstrument der Krankenhausplanung. Patientinnen und Patienten steht es unabhängig davon frei, das Krankenhaus aufzusuchen, das sie oder er bevorzugt. Eine grundsätzliche Erläuterung der Systematik finden Sie auch in der Pressemitteilung unter https://t1p.de/rnqrs.

  1. Versorgungsregion Nord-Ost:a) Gesundheitsministerin von der Decken erläuterte Besonderheiten und die Ist-Situation im Überblick:

 

„Die Versorgungsregion Nord-Ost umfasst die Stadt Flensburg, den Kreis Schleswig-Flensburg sowie den nördlichen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die Versorgungsregion ist durch unterschiedliche räumliche Gegebenheiten geprägt. Während Flensburg als städtisches Zentrum eine zentrale Funktion im Norden der Versorgungsregion wahrnimmt, ist der Süden der Versorgungsregion durch großflächige ländliche Räume mit teils geringerer Bevölkerungsdichte geprägt.

Der Nord-Ostsee-Kanal bildet eine klare räumliche Grenze der Versorgungsregion nach Süden. Gleichzeitig prägen die Schlei sowie die Ostseeküste mit ihren zahlreichen kleineren Gemeinden und größeren Entfernungen zwischen den einzelnen Orten den nördlichen und östlichen Teil der Versorgungsregion. Diese unterschiedlichen Gegebenheiten führen auch zu unterschiedlichen Anforderungen an die Gesundheitsversorgung.

Insbesondere in den ländlichen Bereichen bestehen teilweise größere Entfernungen zwischen den Wohnorten und den zentralen medizinischen Angeboten in Flensburg, Schleswig und Rendsburg. Gleichzeitig konzentrieren sich bestimmte medizinische und weitere infrastrukturelle Angebote auf die größeren Städte.

 

Auch die demografische Entwicklung stellt die Versorgungsegion vor Herausforderungen – allerdings nicht überall in gleichem Maße. Hinsichtlich Bevölkerungsdichte und Altersstruktur gibt es teils deutliche Unterschiede. Insbesondere die ländlichen Räume in Schleswig-Flensburg und Rendsburg-Eckernförde weisen einen hohen Anteil älterer Menschen auf. Damit verändern sich auch perspektivisch die Anforderungen an die medizinische Versorgung.

Diese unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten müssen bei der Weiterentwicklung der Versorgung berücksichtigt werden. Gleichzeitig gilt es, die vorhandenen Angebote gut aufeinander abzustimmen und auch unter den sich verändernden Rahmenbedingungen eine verlässliche medizinische Versorgung in der gesamten Versrogungsregion sicherzustellen.

 

Zur Versorgungsregion Nord-Ost gehören gegenwärtig neun Krankenhausstandorte. Davon entfallen drei Standorte auf die Stadt Flensburg, zwei auf den Kreis Schleswig-Flensburg und vier auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde. Lassen Sie mich diese nacheinander durchgehen:

  • In der Stadt Flensburg wird die stationäre Versorgung durch die beiden Krankenhausstandorte des Malteser Fördeklinikums St. Katharina (Knuthstraße und Waldstraße) geprägt, deren Leistungsangebote sich bereits heute in wesentlichen Bereichen ergänzen und perspektivisch an einem gemeinsamen Neubau zusammengeführt werden sollen. Dabei bestehen neben der allgemeinen akut-stationären Versorgung besondere Schwerpunkte unter anderem in der Notfallversorgung, der Schlaganfallversorgung und der Geburtshilfe.
  • Ergänzt wird das stationäre Angebot in Flensburg durch das Katharinen Hospiz am Park mit seinem Schwerpunkt in der palliativen Versorgung. Damit stellt Flensburg einen bedeutsamen Standort der stationären Versorgung in der Region dar.
  • Im Kreis Schleswig-Flensburg wird die stationäre Versorgung durch das Helios Klinikum Schleswig und die Margarethen-Klinik in Kappeln getragen. Der Standort Schleswig übernimmt dabei als zentraler Versorger des Kreises einen breiteren akut-stationären Versorgungsauftrag, während die Klinik in Kappeln insbesondere zur wohnortnahen Versorgung im südöstlichen Teil des Kreises beiträgt.
  • Im Kreis Rendsburg-Eckernförde verteilt sich das stationäre Angebot auf mehrere Standorte mit unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkten. Die Schön Klinik Rendsburg übernimmt einen besonders breiten Versorgungsauftrag, während die Schön Klinik Eckernförde insbesondere durch einen Schwerpunkt in der geriatrischen Versorgung geprägt ist.
  • Ergänzt wird das Angebot durch die Augenklinik Rendsburg und die VITREA Ostseeklinik Damp, die als Fachklinik mit ihrem Schwerpunkt in der Endoprothetik ein spezialisiertes Angebot mit überregionaler Bedeutung vorhält. Zusammen bilden die vier Standorte ein differenziertes stationäres Versorgungsangebot für den Kreis und die angrenzenden Regionen.

Soweit der Ist-Zustand. Frau Hachmeyer wird Ihnen nun einen konkreten Einblick geben / wie die Zukunft — Stand heute — voraussichtlich aussehen wird. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es hier um ein Zielbild geht. Das Anhörungsverfahren läuft noch, und wir werden alles, was die Kliniken im Rahmen des Anhörungsverfahrens vortragen, prüfen und ggf. berücksichtigen. Erst nach dem Anhörungsverfahren werden die einzelnen Leistungsgruppen verbindlich festgelegt werden können.“

 

  1. b) Zum Zielbild erläuterte Aenn Hachmeyer, Referatsleiterin Krankenhausplanung im Gesundheitsministerium:

„Bevor ich auf die einzelnen Standorte eingehe, möchte ich noch einen Punkt voranstellen, der für das Verständnis unserer Entscheidungen wichtig ist. Mit der Krankenhausreform gibt der Bund erstmals sehr konkrete Voraussetzungen dafür vor, wann ein Krankenhaus eine bestimmte Leistungsgruppe erhalten kann. Dazu gehören strukturelle und technische Voraussetzungen, ganz wesentlich aber auch personelle Anforderungen.

Grundsätzlich gilt: Werden die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, können wir die entsprechende Leistungsgruppe nicht ohne Weiteres zuweisen. Gleichzeitig haben wir als Land einen Sicherstellungsauftrag. Deshalb müssen wir sehr genau hinschauen, wenn durch den Wegfall eines Leistungsangebotes eine Unterversorgung drohen könnte. Für solche Situationen sehen wir derzeit befristete Ausnahmegenehmigungen vor, mit denen die Versorgung weiterhin sichergestellt werden kann. Dabei müssen wir allerdings sehr verantwortungsvoll vorgehen – gerade im Hinblick auf die personellen Voraussetzungen. Denn insbesondere bei sensiblen und zeitkritischen Versorgungsbereichen sollte im Sinne einer guten Versorgung der Patientinnen und Patienten das hierfür formal erforderliche Personal auch tatsächlich und verlässlich zur Verfügung stehen, wenn möglich.

Auf der anderen Seite bedeutet auch die Erfüllung aller Voraussetzungen nicht automatisch, dass jede beantragte Leistungsgruppe an jedem Standort zugewiesen werden muss. Wenn beispielsweise mehr Krankenhäuser eine bestimmte Leistung anbieten wollen, als aufgrund der Zahl der Patientinnen und Patienten erforderlich sind, müssen wir als Land Auswahlentscheidungen treffen.
Das betrifft beispielsweise Bereiche, in denen Leistungen stärker konzentriert werden können. Hier müssen wir unserem planerischen Auftrag gerecht werden und die begrenzten personellen und medizinischen Ressourcen so einsetzen, dass dauerhaft leistungsfähige Strukturen entstehen. Dies voran gestellt, möchte ich Ihnen nun das Zielbild – Stand heute – für die Versorgungsregion Nord-Ost vorstellen:

Die Versorgungsregion verfügt bereits heute über leistungsfähige stationäre Versorgungsstrukturen. Die Aufgabe der neuen Krankenhausplanung besteht deshalb auch hier nicht darin, diese Strukturen grundlegend neu zu erfinden, sondern sie entsprechend den bundesgesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln, Profile zu schärfen und Leistungen dort zu konzentrieren, wo sie dauerhaft leistungsfähig und in der erforderlichen Qualität erbracht werden können.

  • Lassen Sie mich mit der Stadt Flensburg beginnen. Dort befindet sich das Malteser Fördeklinikum St. Katharina. Seine beiden Standorte Knuthstraße und Waldstraße sollen, wie Sie wissen, künftig an einem gemeinsamen Standort neu gebaut und damit zusammengeführt werden. Bereits heute sind die beiden Häuser eng miteinander verflochten und ergänzen sich in ihrem jeweiligen Leistungsspektrum. Deshalb sind keine grundlegenden Veränderungen am bestehenden medizinischen Angebot vorgesehen. Der Standort Knuthstraße wird künftig weiterhin eine wichtige Rolle in der Notfall- und Traumaversorgung wahrnehmen. Hinzu kommen die geburtshilfliche Versorgung als Perinatalzentrum Level 1 sowie die Schlaganfallversorgung. Der Standort Waldstraße ergänzt das Portfolio um eine breites internistisches und geriatrisches Versorgungsangebot sowie um einen onkologischen Schwerpunkt. Diese Versorgungsbereiche sollen perspektivisch und selbstverständlich auch im geplanten Neubau eine wichtige Rolle einnehmen und dort weiter gestärkt werden. Mit dem Neubau besteht damit eine klare Entwicklungsperspektive. Die konkreten Planungen hierzu erfolgen in engem bilateralem Austausch.
  • Für das Katharinen Hospiz am Park war vorgesehen, das dort vorhandene palliativ-medizinische Angebot an das Malteser Fördeklinikum St. Katharina zu verlagern, sobald der Neubau fertig fertiggestellt ist. Dadurch kann sich das Hospiz stärker auf seinen eigentlichen, nämlich den hospizlichen Versorgungsauftrag, konzentrieren. Aufgrund der neuen bundesgesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Krankenhausreform könnte dieser Schritt nun allerdings früher als geplant erforderlich werden. Hintergrund ist, dass die bestehenden strukturellen Voraussetzungen des Hospizes künftig nicht mehr vollständig den Anforderungen für ein palliativ-medizinisches Angebot entsprechen. Derzeit prüfen wir daher, ob das palliativ-medizinische Angebot des Katharinen Hospizes als Krankenhausstandort bereits vor der Inbetriebnahme des Neubaus des Malteser Fördeklinikum St. Katharina entweder an den Standort Knuthstraße oder den Standort Waldstraße umziehen kann.
  • Im Kreis Schleswig-Flensburg steht mit der Helios Klinik Schleswig ein leistungsfähiger Schwerpunktversorger zur Verfügung. Die Klinik wird auch künftig eine wichtige Rolle insbesondere im Rahmen der Geburtshilfe, der Schlaganfallversorgung und der Traumatologie übernehmen. Neu aufgebaut werden soll eine umfassende geriatrische Versorgung, um das Leistungsportfolio des Standortes noch zu erweitern.
  • Der Standort der Margarethen Klinik in Kappeln wird die bundesrechtlichen Vorgaben in seiner bisherigen Rolle voraussichtlich nicht erfüllen. Da er jedoch für die Versorgung vor Ort unverzichtbar ist, soll er zu einem sektorenübergreifenden Versorger weiterentwickelt werden, wie bereits im Rahmen des Pressegespräches am 1.7. kommuniziert. Ein sektorenübergreifender Versorger ist auch ein Krankenhaus. Die Besonderheit eines sektorenübergreifenden Versorgers liegt darin, dass er auf die internistische und geriatrische Grundversorgung ausgerichtet ist sowie stationäre und ambulante Versorgung vereint. Ziel ist es, mit dieser Umstrukturierung eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort langfristig sicherzustellen. Diese Umstrukturierung ist jedoch voraussichtlich auch nicht bis zum 01.01.2027 möglich, sodass ein Übergangszeitraum von 12 Monaten beschieden werden kann.
  • Blicken wir nun auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde: Die Standorte der Schön Kliniken in Rendsburg und Eckernförde sichern auch künftig eine umfassende medizinische Versorgung im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Dabei kommt der Schön Klinik Rendsburg als künftigem Maximalversorger im Kreis eine besondere Bedeutung zu. Am Standort werden sowohl die akutmedizinischen Leistungen als auch das komplexe elektive Behandlungsspektrum gebündelt und damit ein breites Spektrum der medizinischen Versorgung unter einem Dach vereint.
  • Die Schön Klinik Eckernförde wiederum hat sich in den letzten Jahren vermehrt auf die Versorgung älterer Patientinnen und Patienten spezialisiert. Dieser Schwerpunkt soll auch künftig fortgeführt und weiter gestärkt werden.
  • Ergänzt wird das Versorgungsangebot in der Region Nord-Ost durch die beiden von der Ministerin erwähnten Fachkliniken: Die bestehenden Fachkliniken der Versorgungsregion – die Augenklinik in Rendsburg sowie die VITREA Ostseeklinik Damp mit ihrem spezialisierten orthopädischen Leistungsangebot – sollen in ihrer bisherigen Funktion als Fachkliniken erhalten bleiben. Mit ihren spezialisierten Leistungen werden sie auch künftig dazu beitragen, die allgemeine stationäre Versorgung in der Region gezielt zu ergänzen.“

 

  1. c) Gesundheitsministerin von der Decken gab abschließend ein Fazit und Ausblick:
    „Die künftige Versorgungsstruktur der Versorgungsregion Nord-Ost sieht, kurz zusammengefasst, derzeit so aus: Ein Standort, die Margarethen Klinik in Kappeln, wird wahrscheinlich zu einem sektorenübergreifenden Versorger – ebenfalls ein Krankenhaus – weiterentwickelt werden. Das palliativ-medizinische Angebot des Katharinen Hospizes am Park wird voraussichtlich an das Malteser Fördeklinikum St. Katharina verlagert.
    Das Hospiz wird sich dann auf seinen eigentlichen, nämlich den hospizlichen Versorgungsauftrag, konzentrieren. Bei den übrigen Krankenhäusern wird es zu Profilschärfungen und zu Bündelungen von spezialisierten Leistungsangeboten kommen. Gleichzeitig ist die Notfall- und Grundversorgung in der Fläche gewährleistet. Das bestehende Leistungsangebot wird an vielen Standorten umfänglich aufrechterhalten und durch eine Konzentration oder einen Aufbau gestärkt.

Welches Krankenhaus genau welche Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, wird erst Ende Dezember 2026 feststehen. Die Feststellungsbescheide, die wir den Krankenhäusern dann zustellen, werden — wo es erforderlich ist — Übergangszeiträume für Umstrukturierungsmaßnahmen beinhalten.Ich danke ausdrücklich allen Kliniken und deren Mitarbeitenden sowie den Beteiligten aus Politik und Kommunen für die Umsetzung der Krankenhausreform. Die Sicherung der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten steht dabei im Mittelpunkt und ist unser gemeinsames Ziel.“


  1. Podiumsgespräch
    Im Anschluss konnten die an der Regionalkonferenz teilnehmende Akteurinnen und Ak­teure aus Kliniken, Kommunen und Politik Fragen zum vorgestellten Zielbild an die Vortragenden stellen, die im Rahmen eines Podiumsgesprächs erörtert wurden. Um die Reform aus ärztlicher Sicht einordnen zu können, nahmen auf dem Podium Prof. Dr. med. Wolfgang Dersch, Arzt und Experte für Notfallversorgung sowie Rettungsdienst, Mitglied der deutschen Fachgesellschaft für Not­fallmedizin (DGINA) sowie Dr. med. Stefan Sudmann, ebenfalls Arzt und Experte für Notfall- und Akutmedizin und Ansprechpartner der Landesgruppe Schleswig-Holstein der deutschen Fachgesellschaft für Not­fallmedizin (DGINA), teil. Beide engagieren sich für die Weiterentwicklung der Notfallversorgung im Land.

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