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Besondere Neuigkeiten

Gesundheitsministerium zu Masern

KIEL. Anlässlich von Masernerkrankungen von zwei Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft in Neumünster informiert das Gesundheitsministerium zu Masern und den Schutzmöglichkeiten vor einer Maserninfektion:

Masern werden

• durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Niesen sowie

• durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen übertragen.

Das Masernvirus kann bereits bei kurzem Kontakt zu einer Infektion führen. Die Ansteckungsfähigkeit

• beginnt 5 Tage vor Auftreten des Hautausschlages und

• hält bis 4 Tage nach Auftreten des Hautausschlages an.

• unmittelbar vor Erscheinen des Hautausschlages ist sie am größten.

Ein Schutz (Immunität) kann aufgrund einer Impfung oder einer durchgemachten Erkrankung bestehen. Gemäß der Empfehlung der ständigen Impfkommission (Stiko) ist in Schleswig-Holstein eine Masernimpfung für alle Personen, die nach 1970 geboren sind, empfohlen. Das Gesundheitsministerium rät, den eigenen Impfschutz zu überprüfen. Im Jahr 2010 wurden bisher 16 Masernfälle in Schleswig-Holstein gemeldet. Masernfälle in Gemeinschaftseinrichtungen können bei fehlender Immunisierung zu einem raschen Anstieg der Anzahl von infizierten Personen führen. Die hohe Ansteckungsfähigkeit von Masern wird im Rahmen von Ausbruchgeschehen deutlich: Im Jahr 2006 traten beispielsweise in Nordrhein-Westfalen innerhalb kurzer Zeit 1750 Masernfälle auf, davon allein 614 in der Stadt Duisburg. In Hamburg kam es 2009 zu einem Ausbruch mit 216 Erkrankungsfällen.