GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Last Minute Änderungsanträge verschärfen Misere in der psychotherapeutischen Versorgung weiter
Psychologen (BDP) sowie dessen Sektion Verband Psychologischer Psychotherapeut*innen (VPP im BDP) lehnen den wenige Tage vor der Abstimmung eingebrachten Änderungsantrag zur Streichung der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen mit Nachdruck ab. Der Verband appelliert an die Entscheidungstragenden in der Politik, den Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) so nicht zu verabschieden. Es besteht dringender Nachbesserungsbedarf.
Kurz vor der finalen Beschlussfassung des Entwurfes eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) wurden grundlegende Änderungsanträge eingereicht, die für den schon jetzt massiv überlasteten Bereich der psychotherapeutischen Versorgung weitere negative Auswirkungen bedeuten.
Dabei geht es vor allem um den Änderungsantrag Nr. 15, mit dem die gesetzliche Regelung der verfassungsrechtlich verankerten Angemessenheitsprüfung zur Sicherstellung einer im Vergleich zu Ärzt*innen fairen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen entfallen soll. Bereits 1999 hat das Bundessozialgericht (BSG) entsprechend des Gebots der Honorarverteilungsgerechtigkeit diese verfassungsrechtlich hergeleitet, um der Kernproblematik der strikten Zeitgebundenheit psychotherapeutischer Leistungen Rechnung zu tragen.
Die Vorgehensweise wirft nicht nur ein fragwürdiges Licht auf den parlamentarischen Prozess, sondern gefährdet vor allem die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung und sorgt für Verunsicherung, ohne mittelfristig zu sparen.
In Zeiten eines steigenden Bedarfs, langer Wartezeiten und einer regionalen Unterversorgung, arbeiten Psychotherapeut*innen bereits am Belastungslimit. In der aktuellen Ausarbeitung birgt der Gesetzentwurf nun ein unkalkulierbares Risiko für die wirtschaftliche Existenz psychotherapeutischer Praxen. Eine Verknappung des psychotherapeutischen Angebots wird vom Gesetzgeber wissentlich in Kauf genommen, die auch mit einer Übergangsfrist für eine extrabudgetäre Vergütung für laufende Therapien bis Ende 2027 nicht aufgehalten werden kann.
Im Koalitionsvertrag ist eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung festgeschrieben. Zudem ist Psychotherapie kein Kostenfaktor, sondern Sie verhindert Chronifizierungen, verkürzt Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie Frühberentungen und entlastet so das Gesundheitssystem sowie weitere soziale Sicherungssysteme nachhaltig. Damit ist die Sicherstellung der psychotherapeutischen Versorgung eine Investition in die Gesundheit der Bevölkerung sowie den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Nach den bereits vorgenommenen Honorarkürzungen verschlechtern die vorgesehene Budgetierung sowie Streichung der Angemessenheitsprüfung die psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen weiter. BDP und VPP sehen hier den Gesetzgeber in der Pflicht und appellieren an die Entscheidungstragenden in der Politik, den Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht in dieser Fassung zu verabschieden. Es bedarf hier einer Nachbesserung, die evidenzbasierte Lösungen mit einbezieht, um eine tragbare Finanzierung der psychotherapeutischen Versorgung zu entwickeln.
