Grillmaster Milczewski kündigt Betriebsrat fristlos
Derzeit finden deutschlandweit Betriebsratswahlen statt. Bei der Firma Grillmaster Service Manfred Milczewski e. K. aus Lübeck hat auf Bestreben von Mitarbeitern bereits im Oktober 2013 die Wahl stattgefunden. Zum ersten Mal wurde hier ein Betriebsrat gewählt. Hierzu gehört sehr viel Mut bei den Beteiligten. Gründe gab es genug. Einer dieser Mitarbeiter wurde nun von der Firma fristlos gekündigt. Die bislang vorgelegten Gründe sind sehr wage und rechtfertigen nach derzeitigem Stand keine Kündigung eines Betriebsrates. Was fraglich ist, wie der Arbeitgeber den größten Teil des Betriebsrates dazu bekommen hat, der Kündigung des Kollegen zuzustimmen. Björn Neuhoff, der betroffene Betriebsrat, hat mit Hilfe seines Rechtsanwaltes Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Lübeck eingereicht. Hier muss nun geklärt werden, ob und vor allem wann er wieder seine Arbeit aufnehmen kann. Erster Termin vor dem Arbeitsgericht ist der 25. April 2014.
Björn Neuhoff ist in den Fokus des Arbeitgebers geraten, weil er immer wieder darauf gedrängt hat, die Gesetze und die Tarifverträge einzuhalten. Besonders die Arbeitszeiten der Mitarbeiter und die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer sind hier ein wunder Punkt.
„Björn Neuhoff hat sich unbeliebt gemacht und wurde vom Arbeitgeber entsorgt! Dieses Vorgehen ist verachtenswert und widerspricht der Aussage von Bundespräsident Gauck, wonach Deutschland gelebte Demokratie im Arbeitsalltag braucht!“, so Dirk Himmelmann, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Lübeck.
Die Firma Grillmaster Milczewski ist Mitglied im Deutschen Hotel – und Gaststättenverband (DeHoGa) in Schleswig-Holstein und hat sich dadurch auch verpflichtet, die entsprechenden Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe einzuhalten. Dies passiert jedoch insbesondere bei den Löhnen nachweislich nicht. „Bei bislang fünf Rechtsfällen sind uns die Differenzen zwischen IST und SOLL aufgefallen.“, stellt Dirk Himmelmann fest . „Wir sprechen hier je nach Fall von mehreren hundert Euro im Monat, die den Mitarbeitern entgegen des Tarifvertrages NICHT gezahlt werden. Wir vermuten aber, dass dies leider keine Einzelfälle sind, sondern die Regel!“, so Dirk Himmelmann weiter. „Hinzu kommt die tarifliche Arbeitszeit, die reguläre Bezahlung der Überstunden und noch einiges mehr.“ Der DeHoGa wurde entsprechend über die Verstöße gegen den Tarifvertrag in Kenntnis gesetzt.
Björn Neuhoff hat die Unterstützung der gesamten Gewerkschaft NGG und der NGG Betriebsräte! Dieses Vorgehen muss bekämpft werden und darf keine Schule machen!