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Bauen & Wohnen

Grundsteuerbescheid 2025: Wer zahlt in Schleswig-Holstein mehr, wer weniger?

Symbolfoto: Haus und Grund · OTTO STÖBEN GmbH klärt auf – Was Immobilieneigentümer jetzt wissen und tun sollten. Die neuen Grundsteuerbescheide für 2025 sorgen in Schleswig-Holstein für Diskussionen. Während einige Eigentümer mit einer Entlastung rechnen können, müssen andere mit höheren Steuerzahlungen klarkommen. Zudem gibt es Unsicherheiten, da derzeit zahlreiche Klagen gegen die neue Berechnungsgrundlage laufen. Die OTTO STÖBEN GmbH gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, erklärt, was Eigentümer jetzt tun sollten, und zeigt auf, wie Betroffene gegen fehlerhafte Bescheide vorgehen können.

Warum gibt es neue Grundsteuerbescheide?

Die Grundsteuerreform wurde notwendig, weil die bisherige Berechnung auf veralteten Einheitswerten beruhte. Das neue Berechnungsverfahren basiert nun auf Grundstückswerten, Bodenrichtwerten und Immobilienart. In Schleswig-Holstein wird dabei das sogenannte Bundesmodell angewandt.

Wie funktioniert das Bundesmodell?

In Schleswig-Holstein wird – wie in den meisten Bundesländern – das sogenannte Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer angewandt. Dabei wird die Steuer anhand folgender Faktoren bestimmt:

  1. Grundstückswert (Grundbesitzwert)

Der Grundstückswert wird nach dem Bodenrichtwert ermittelt, den die Gutachterausschüsse der Länder festlegen. Dieser gibt an, wie viel ein Quadratmeter unbebautes Land in einer bestimmten Region wert ist.

Zusätzlich fließen in die Berechnung ein:

– Die Grundstücksfläche und die Gebäudeart (z. B. Einfamilienhaus, Mehrfamilien­haus, Gewerbeimmobilie)

– Das Baujahr des Gebäudes

– Die Netto-Kaltmiete (bei vermieteten Objekten)

Für Wohnimmobilien setzt das Bundesmodell auf eine wertabhängige Berechnung, das heißt: Je höher der Bodenrichtwert, desto höher die Steuerlast.

  1. Steuermesszahl

Die Steuermesszahl ist eine gesetzlich festgelegte Kennziffer, die den ermittelten Grundstückswert in einen Steuerwert umwandelt.

Diese beträgt im Bundesmodell:

– 0,031 % für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke

– 0,034 % für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke

Die niedrige Steuermesszahl soll verhindern, dass die Grundsteuer durch steigende Bodenwerte automatisch in die Höhe schießt.

  1. Hebesatz der Gemeinde

Die eigentliche Höhe der Grundsteuer bestimmt letztendlich jede Kommune selbst. Dazu legt sie einen Hebesatz fest, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird.

 Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus:

– Grundstückswert: 250.000,– €

– Steuermesszahl: 0,031 % – 77,50 € Steuermessbetrag

– Hebesatz der Gemeinde: 400 % – 310 € Jahresgrundsteuer

Durch die Hebesätze ergeben sich große Unterschiede zwischen den Gemeinden. Manche haben ihre Hebesätze gesenkt, um eine höhere Steuerlast auszugleichen, während andere sie beibehalten oder sogar erhöht haben.

Welche Gemeinden in Schleswig-Holstein sind besonders betroffen?

Laut dem NDR-Bericht gibt es deutliche Unterschiede in der Steuerbelastung. Die tatsächliche Höhe der neuen Grundsteuer hängt maßgeblich vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Einige Kommunen haben ihren Hebesatz gesenkt, um gestiegene Bodenrichtwerte auszugleichen, während andere ihn beibehalten oder sogar erhöht haben.

Ein Beispiel ist die Stadt Neumünster, die ihren Hebesatz ab 2025 von 470 auf 365 Punkte senkt. Trotzdem bedeutet das für einige Eigentümer höhere Steuerzahlungen, da die neuen Grundstückswerte gestiegen sind.

Da jede Gemeinde den Hebesatz individuell festlegt, kann es in benachbarten Regionen zu deutlichen Unterschieden kommen. Für Eigentümer bedeutet das: Den eigenen Bescheid genau prüfen!

Zahlreiche Klagen gegen die Grundsteuerreform – Was bedeutet das für Eigentümer?

Gegen die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer wurden bereits zahlreiche Klagen eingereicht. Kritiker bemängeln unter anderem, dass das neue Verfahren nicht überall zu einer gerechteren Besteuerung führe. Auch die Berechnung der Bodenrichtwerte steht in der Kritik, da sie teils erhebliche Wertsteigerungen für Grundstücke ausweist, die sich nicht immer mit den realen Marktverhältnissen decken.

Was bedeutet das für Eigentümer?

– Rechtliche Unsicherheit: Da Gerichtsverfahren laufen, könnte es in Zukunft noch Änderungen geben.

– Einspruch sinnvoll: Wer Zweifel an der Berechnung seines Bescheids hat, kann Einspruch einlegen.

– Möglichkeit auf spätere Anpassung: Sollte ein Gericht die Berechnung für unzulässig erklären, könnte das Auswirkungen auf zukünftige Steuerbescheide haben.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Um unerwartete Mehrkosten zu vermeiden, sollten Immobilienbesitzer ihren Grundsteuerbescheid genau prüfen. Besonders wichtig:

– Stimmen die Grundstücksangaben? (Fläche, Gebäudeart, Baujahr)i

– ist der Bodenrichtwert realistisch?

– Ist der korrekte Hebesatz berücksichtigt?

– Einspruchsfrist beachten! Eigentümer können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch beim Finanzamt einlegen.

Wichtig: Auch wenn ein Einspruch eingereicht wird, muss die festgesetzte Grundsteuer zunächst fristgerecht gezahlt werden! Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, das heißt, die Steuerforderung bleibt vorerst bestehen. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, kann zu viel gezahlte Grundsteuer später erstattet oder angerechnet werden.