Hansestadt Lübeck / Kreis Ostholstein – Leistungsbetrug zum Nachteil älterer Menschen
Im Herbst treten wieder vermehrt die reisenden Handwerker / Dachdecker in Erscheinung, die insbesondere bei älteren Menschen anfragen, ob die Regenrinnen vor den einsetzenden Herbststürmen gereinigt werden sollen. Viele Hausbesitzer gehen auf die günstigen Angebote ein.
Doch diese Handwerker stellen dann überraschend Schäden am Dach fest, die in der Regel schnell behoben werden müssen. Oft geht es um lose Dachpfannen im Firstbereich, angeblich vorhandene Wasserschäden oder sogar Wurmbefall des Dachstuhls.
„Zufällig“ sind die reisenden Dachdecker in der Lage die Schäden „kostengünstig“ zu beheben. Schnell ist eine Leiter ans Haus gestellt und fleißige Handwerker sitzen bereits auf dem Dach.
Die älteren Menschen werden verbal unter Druck gesetzt und zu einer mündlichen Vereinbarung bewegt. Dabei werden völlig überzogene Preise vereinbart, die in bar abverlangt werden.
Ist entsprechendes Bargeld nicht im Haus, fahren die „Handwerker“ die älteren Kunden gerne zur Bank, damit sie dort ihr Geld abheben können. Kehren Sie von der Bank zurück, sind die Arbeiten oft schon erledigt. In manchem Fall wurden wenige und überwiegend mangelhafte Arbeiten durchgeführt; in anderen Fällen wurden keine Arbeiten durchgeführt, sondern das Bargeld „abkassiert“, um dann Materialbesorgungen zu machen. Diese Handwerker werden dann nicht wieder gesehen.
In der Regel liegen weder ein schriftlicher Auftrag oder eine Rechnung noch eine Quittung über den Erhalt des Geldes vor und zurück bleiben nur die betrogenen Hausbesitzer.
Variante II:
Nach einigen Jahren braucht jedes Haus einmal ein neues Dach. In den örtlichen Zeitungen stoßen die Hausbesitzer und zukünftigen Bauherren auf Inserate von auswärtigen Firmen, die mit extrem günstigen Angeboten wie
„Dacheindeckung in Tonpfannen – 80 Quadratmeter für zirka 3.999,00 EUR – inclusive Abdeckung des alten Daches, Lattung und Isolierung mit 160 Millimeter Dämmmaterial“, werben.
Die Angebote liegen auffallend weit unter den Preisen der örtlichen Dachdeckerbetriebe. Nach telefonischer Kontaktaufnahme erscheint ein redegewandter Vertreter der Firma und hat in wenigen Minuten einen verlockenden Festpreis errechnet und in einem sofort gefertigten Vertrag fixiert. Dieser muss sogleich unterschrieben werden und mit einer ersten Anzahlung von 10 bis 15 Prozent in bar bestätigt werden.
Am nächsten Tag ist dieser Firmenvertreter bereits nicht mehr zu erreichen, dafür erscheint aber eine kleine, fachmännische Baukolonne, die auch (in einigen Fällen unter permanenter Kräftigung durch alkoholische Getränke) schnell die ersten Arbeiten durchgeführt hat und das Haus ohne Dach da stehen lässt. Mit einsetzendem Regen und in zeitlichen Druck geratend, werden nun jedoch überraschend Nachverhandlungen terminiert, denn es wurde seitens der Firma festgestellt, dass der vereinbarte Festpreis zu niedrig war. Im Übrigen werde eine weitere Abschlagszahlung in bar nötig, um erforderliches Material zu beschaffen. Die Zeit drängt, es regnet bereits ins Haus.
Nach Erhalt des Geldes kommt das Material immer noch nicht heran und die Arbeiter kommen auch immer unregelmäßiger oder machen „Schlechtwetter“. Aufgrund der nunmehr erheblichen Wasserschäden beauftragt der Bauherr einen örtlich ansässigen Dachdeckerbetrieb, der zuerst die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, aber dann den Schaden beseitigt und das Dach zu fairen Preisen fachgerecht eindeckt. Der Bauherr hat einen nicht unerheblichen Schaden, denn in den bekannten Fällen wurde das Dach zweimal bezahlt.
Hinweise durch die Polizei:
– Seien Sie vorsichtig bei Haustürgeschäften! Lassen Sie sich Zeit! Unterschreiben
Sie nichts unter Zeitdruck; lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren. Handeln Sie überlegt und nicht impulsiv!
– Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Häufig sollen Erklärungen nicht verstanden werden – fragen Sie beharrlich nach!
– Unterschriften sind nie „reine Formsache“. Bei Zweifeln leisten Sie keine Unterschrift!
– Selten sind Schäden so dringend zu beheben, dass keine Zeit ist, örtlich ansässige
und bereits bekannte Handwerker des Vertrauens zu beauftragen! Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag ab – ein Rechtsgeschäft. Bitten Sie Nachbarn oder Zeugen hinzu.
– Achten Sie auf das Datum. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung des Widerrufsrechts.
– Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, bei der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
– Verlangen Sie eine Rechnung und überweisen Sie die Beträge!
– Rufen Sie Ihre Angehörigen oder Nachbarn an, um sich einen Rat und
Unterstützung zu holen!
– Rufen Sie die Polizei zu Hilfe, wenn Sie bedrängt und augenscheinlich be-
trogen werden sollen!
– Holen Sie sich bei geplanten Baumaßnahmen Kostenvoranschläge von mehreren
Firmen ein!
– Erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Berufsgenossenschaften / Innungen
über Firmen und zu erwartende Kosten!