Haus & Grund zu Zwangsversteigerungen von Immobilien im Jahr 2023; Dynamik beschleunigt sich
Symbolfoto: TBF · Die Zahl der Anträge auf Zwangsversteigerungen von Immobilien ist in Schleswig-Holstein im Jahr 2023 gestiegen. Das haben die Landgerichtsbezirke gemeldet. Während 2022 landesweit 586 Anträge bei den Amtsgerichten gestellt worden sind, Immobilien zwangszuversteigern, stieg diese Zahl 2023 auf 663. Das stellt einen Anstieg in Höhe von 13,1 Prozent dar. Die höchste Zahl wurde 2005 mit 3.800 Anträgen auf Zwangsversteigerung registriert (Siehe Anlage). Verteilt auf die Landgerichtsbezirke ergibt sich folgendes Bild:
- Flensburg: 38 Anträge (Vorjahr: 44)
- Itzehoe: 194 Anträge (Vorjahr: 138)
- Bad Segeberg, Eckernförde, Neumünster, Norderstedt, Plön, Rendsburg (gehören zum Landgerichtsbezirk Kiel): 172 Anträge (Vorjahr: 208)
- Kiel: 59 Anträge (Vorjahr: 43)
- Lübeck: 200 Anträge (Vorjahr: 153)
- Gesamt: 663 Anträge (Vorjahr: 586)
Dieses Ergebnis interpretierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:
„Die Dynamik der Zwangsversteigerungen von Wohnimmobilien beschleunigt sich. In den letzten zwei Jahren ist ein Anstieg von 25,8 Prozent zu verzeichnen. Allein im letzten Jahr stieg die Zahl der Immobilien, die zwangsversteigert werden mussten, um 13,1 Prozent. Vom Platzen einer Immobilienblase zu sprechen, wäre allerdings verfrüht. Für Panikmachen besteht kein Anlass, da die absoluten Zahlen im langjährigen Vergleich immer noch auf niedrigem Niveau sind.
Wir führen den Anstieg der Zwangsversteigerungen auf die sprunghaft gestiegenen Zinsen zurück. Wer im letzten Jahr neu finanzieren musste oder sich bei den Darlehensraten übernommen hat, kam in Schwierigkeiten. Es ist nicht mehr so einfach wie in vorherigen Jahren, seine Immobilie auf dem freien Markt zu verkaufen. Wenn hier der Kauf misslingt, geht die Immobilie in den Zwang.
Erhebliche Auswirkungen auf die Immobilienpreise hatte die Einführung des sogenannten „Heizungsgesetzes“ (Gebäudeenergiegesetz (GEG)) zum 1. Januar 2024. Eigentümer älterer und unsanierter Immobilien mussten erhebliche Werteinbußen hinnehmen, da Kaufinteressenten die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen einpreisen.
Beim Immobilienerwerb müssen Käufer neben dem energetischen Zustand nach wie vor an die Lage („Lage, Lage, Lage!“) denken. Eine Immobilie bleibt eine Kapitalanlage. Das heißt, man muss eine Immobilie auch wieder veräußern oder gut vermieten können, wenn sich äußere Umstände ändern; z. B. Trennung oder Arbeitsplatzwechsel. Als Faustregel kann man sich merken: Wenn die Zinsbelastung höher ist als die zu erzielende Nettokaltmiete: Finger weg!“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit über 72.000 Mitglieder. Privaten Grundeigentümern gehören rund 80 Prozent aller Wohnimmobilien.