Bauen & Wohnen

Haus & Grund fordert frühe Beteiligung betroffener Bürger

„Das Vorgehen der Denkmalbehörden zeugt von Intransparenz und Bürgerferne. Denkmalschutz funktioniert nur mit frühzeitiger Beteiligung der betroffenen Bürger und nicht per „street view“.“ So kommentierte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, eine kleine Anfrage im Landtag an die Landesregierung wörtlich. Danach hatte das Kulturministerium eingeräumt, über 1.100 Objekte überwiegend von der Straße aus betrachtet und die betroffenen Eigentümer bislang nicht informiert zu haben, obwohl über 600 Objekte bereits als Denkmal eingestuft worden seien.

„Das ist Denkmalschutz per ordre de mufti,“ kritisierte Blažek. Erfahrungsgemäß bewirke ein bürokratisches Behördenschreiben eine Abwehrhaltung des betroffenen Eigentümers, wenn dieser ohne vorherige Anhörung über seine Pflichten informiert werde. Dabei helfe das persönliche Gespräch im Rahmen einer Anhörung, Streit zu vermeiden. Das belege die jüngst veröffentliche Zeitschrift „Denkmal!“ des Landesamtes für Denkmalpflege. Danach habe im zurückliegenden Jahr nicht ein Bürger Klage gegen die Eintragung seiner Immobilie in das Denkmalbuch erhoben. Nach dem alten Denkmalschutzgesetz sei eine Anhörung vorgeschrieben und ein außergerichtlicher Widerspruch möglich. Dabei werde es nicht bleiben, befürchtete der Verbandschef. Wenn, wie in der Denkmalschutznovelle geplant, der Rechtsweg bis auf die Klage beim Verwaltungsgericht verkürzt werde, rolle eine Klagewelle auf das Gericht in Schleswig zu.

„Sorgfalt geht vor Schnelligkeit.“ Das empfahl Blažek sowohl den Denkmalbehörden als auch dem Landtag abschließend. Er bezweifele, ob die Eintragung der jüngst inventarisierten Objekte einer gerichtlichen Prüfung standhalte. Bei rund 14 überprüften Objekten pro Tag komme die gebotene Sorgfalt zu kurz; insbesondere, weil die Eintragung für den Eigentümer erhebliche Auswirkungen habe. Diese sei verpflichtet, jede Änderung am Gebäude, zum Beispiel den Einbau neuer Fenster, bei der Denkmalbehörde genehmigen zu lassen. Haus & Grund fordere daher die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags bei den Beratungen zum neuen Denkmalschutzgesetz auf, eine Anhörung der betroffenen Eigentümer vor der Eintragung in die Denkmalliste vorzusehen. Darüber hinaus müsse es möglich sein, den unabhängigen und paritätisch besetzten Denkmalrat anzurufen, um Auseinandersetzungen um die Denkmaleigenschaft zu schlichten. Diese Änderungen seien unumgänglich, um das Motto der Landesregierung „Transparenz und Bürgernähe“ auch beim Denkmalschutz umzusetzen.