Politik & Wirtschaft

Hiller-Ohm: Chance auf Rückkehrrecht vertan

hiller-ohm130309-120x120Hiller-Ohm: Chance auf Rückkehrrecht vertan – Keine Einigung gab es beim Koalitionsausschuss am 29. März beim „Recht auf befristete Teilzeit und Rückkehr in Vollzeitarbeit“. Damit kann das im Koalitionsvertrag präzise vereinbarte Gesetzesvorhaben nicht mehr vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD):

„Die Reform der Teilzeitarbeit ist klar im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings hat sich Kanzlerin Merkel und die Union im letzten Koalitionsausschuss am 29. März geweigert, diese Vereinbarung umzusetzen. Stattdessen sollte die neue Regelung nach dem Willen von Bundeskanzlerin Merkel willkürlich nur für Unternehmen ab einer Größe von 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Im Gegensatz dazu enthält der Gesetzesentwurf von Bundearbeitsministerin Andrea Nahles einen Rückkehranspruch auf Vollzeit für Betriebe ab 15 Beschäftigten. Die ist auch sinnvoll, denn heute haben Beschäftigte einen Rechtsanspruch von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln, wenn das Unternehmen mindestens 15 Beschäftigte hat. Ein Wechsel zurück in Vollzeit muss folglich dann auch in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich sein.

Wir haben in Deutschland seit 17 Jahren ein Recht auf Teilzeitarbeit. Viele Menschen machen davon gerne Gebrauch, nämlich 42 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern wollen, die krank sind oder gepflegt werden müssen. Jetzt nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Rückkehrrecht in Vollzeit einräumen zu wollen, die in Unternehmen ab 200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern arbeiten,  wäre eine krasse Ungerechtigkeit all den Beschäftigten gegenüber, die in kleineren Betrieben ihr Recht auf Teilzeit wahrgenommen haben und wieder Vollzeit arbeiten wollen.

Hier ignoriert die Union vor allem die Auswirkungen auf mehr als 10 Millionen nicht vollzeitbeschäftigte Frauen:  geringerer Stundenlohn, geringeres Monatseinkommen, geringe bis keine Aufstiegschancen, Minirenten und Altersarmut – und in vielen Fällen lebenslange finanzielle Abhängigkeit.

Und das hat auch Auswirkungen auf die Männer, die ein partnerschaftliches Modell leben wollen und wegen der Übernahme familiärer Pflichten ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Sie werden dies wegen des fehlenden Rückkehrrechts nicht tun.

Ein zeitgemäßes Rückkehrrecht aus Teilzeit ist überfällig, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden dieses Vorhaben konsequent weiterverfolgen, auch um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Denn viele Unternehmen beklagen zwar den Mangel an Fachkräften, schreiben aber gut ausgebildete Frauen ab, weil sie Teilzeit arbeiten. Das ist nicht länger haltbar.“