Besondere NeuigkeitenMenschlich gesehenTipps & Informationen

Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Kontokündigungen durch Sparkassen

Weil Sparkassen so wichtig sind als Rettungsanker für Publizisten, Parteien, Schützenvereine und Büchsenmacher, denen Banken die Kontoführung verweigern oder kündigen, hier der Hinweis auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (XI ZR 214/14). Danach gilt, „dass eine ordentliche Kündigung, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig“ ist, weil Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts aufgrund ihrer Grundrechtsbindung „gehindert sind, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden“.

https://norberthaering.de/propaganda-zensur/hinweis-auf-ein-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zu-kontokuendigungen-durch-sparkassen/