Niedrigzinsen für Umschuldung nutzen, lohnt das?
Sind die Zinsen derzeit besonders niedrig und dafür im Gegenzug beim alten Kredit recht hoch, macht eine Umschuldung in den meisten Fällen Sinn. Das Problem: Viele Banken verlangen bei Kündigung des alten Darlehensvertrages die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die den Zinsvorteil schnell wieder zunichtemachen kann.
Eine Umschuldung ist grundsätzlich in den nachfolgenden drei Fällen sinnvoll.
Fall 1: Zinsen sind derzeit sehr niedrig
Eine Umschuldung ist natürlich besonders dann sehr interessant, wenn hohe Zinsen für einen Kredit durch niedrigere abgelöst werden können. Dadurch wird der Kredit preiswerter. Das ist immer dann der Fall, wenn aufgrund der aktuellen Zinslage die Kreditzinsen niedriger liegen als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme. Wie hoch die Zinsbelastung für eine Umschuldung aktuell ist, bringt ein Zinsvergleich zutage, den es beispielsweise hier gibt.
Fall 2: bessere Laufzeit
Eine bessere Laufzeit kann – abhängig von der individuellen Lebenssituation – eine längere oder kürzere Laufzeit bedeuten. Wer seine Laufzeit ändern möchte, sollte ebenfalls über eine Umschuldung nachdenken. Eine kürzere Laufzeit senkt den Zinsbetrag und erhöht die monatliche Rate, eine längere Laufzeit sorgt für eine geringere monatliche Belastung, aber auch für höhere Zinskosten.
Fall 3: Konsolidierung mehrerer Kredite
Auch wer mehrere Kredite besitzt, kann von einer Umschuldung profitieren. Schließlich führen viele kleine Kredite zu einem schlechten Überblick der finanziellen Situation. Durch eine entsprechende Umschuldung werden mehrere Darlehen durch ein einziges ersetzt.
Voraussetzungen für eine Umschuldung
Die wichtigste Voraussetzung für eine Umschuldung ist es, dass der derzeitige Darlehensgeber einer früheren Rückzahlung des Darlehens zustimmt. Für Kreditverträge, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, ist eine Kündigung jederzeit möglich. Allerdings ist zu beachten, dass in vielen Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.
Manchmal ist die Zinsersparnis trotzdem höher als die Bankgebühr. Bei früher abgeschlossenen Verträgen kann in der Regel erst frühestens nach sechs Monaten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Ein Sonderfall sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die es ermöglichen, auch ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Kreditvertrag herauszukommen. Wie das funktioniert, erfahren Leser hier.
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