IHK-Realsteuerumfrage: Hebesätze ziehen wieder an
Nach der aktuellen Hebesatzumfrage der IHK Schleswig-Holstein haben 33 der befragten Kommunen ihren Gewerbesteuerhebesatz im Jahr 2024 erhöht. Das entspricht einem Anteil von 15 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 5 Prozent. Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz in Schleswig-Holstein steigt damit auf 372 Prozent (2023: 369 Prozent).„Auch wenn die finanziellen Herausforderungen aktuell viele Kommunen an ihre Grenzen bringen: Steuererhöhungen sind der falsche Weg. Angesichts der angespannten konjunkturellen Lage brauchen wir auch bei den Gemeindesteuern eine niedrige Steuerbelastung und damit gute steuerliche Rahmenbedingungen, denn die Unternehmen brauchen mehr Spielraum für notwendige Zukunftsinvestitionen“, so Björn Ipsen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein.
Bei der Grundsteuer B erhöhten sogar 20 Prozent der Kommunen ihren Hebesatz (2023: 7 Prozent). Damit stieg der durchschnittliche Hebesatz bei der Grundsteuer B in Schleswig-Holstein um fünf Punkte im Vergleich zum Vorjahr. Er liegt jetzt bei 393 Prozent.
„Für die Neuregelung der Hebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform ist es wichtig, dass die Kommunen ihre Zusage einhalten, die Hebesätze für die Grundsteuer im Jahr 2025 aufkommensneutral festzulegen. Ein falsches Signal ist dabei die neu geschaffene Möglichkeit für Kommunen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgebäude einzuführen. Damit steigt die Gefahr, dass die Unternehmen zukünftig isoliert stärker belastet werden“, so Ipsen.
Die IHK Schleswig-Holstein, die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs Flensburg, Kiel und Lübeck, befragt jährlich Gemeinden ab 2.000 Einwohnern nach der Höhe ihrer Realsteuerhebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B ohne land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Mit einer aus den Befragungsergebnissen resultierenden Übersicht gibt die IHK Schleswig-Holstein ansässigen, aber auch ansiedlungs- und umsiedlungsinteressierten Unternehmen eine standortpolitische Orientierungshilfe.
Die Ergebnisse der Umfrage gibt es als Download unter: www.ihk.de/schleswig-holstein/realsteueratlas.