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IHK Schleswig-Holstein bedauert Scheitern der Zusammenlegung der Fachobergerichte

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Mit Bedauern und Irritation hat die IHK Schleswig-Holstein die Absicht des Hamburger Justizsenators Roger Kusch aufgenommen, mitten in dem noch laufenden Prüfungsprozess die Zusammenlegung der Hamburger und schleswig-holsteinischen Fachobergerichte abzusagen.

Ob und insbesondere bei welchen Obergerichten das sinnvoll ist, bleibt so wieder völlig ungeklärt. Als vollends unvollständlich beurteilt der Präsident der IHK Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann, aber die politische Kurzsichtigkeit des Hamburger Senators, der sich damit im Gegensatz zu seinem 1. Bürgermeister setzt. Denn eine Integration der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein, die unabweisbar nötig ist, wird nur über einzelne praktische Integrationsschritte erfolgreich sein. Dazu gehört auch die Zusammenlegung bestimmter Fachobergerichte.
Gutachten und theoretische Konzepte zum Nordstaat mit oder ohne umfassende Bürgerbeteiligung helfen letztlich nicht weiter. Sie seien für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft nicht erlebbar. So trete keine Gewöhnung ein. Deshalb sei dem schleswig-holsteinischen Justizminister Uwe Döring uneingeschränkt zuzustimmen, der die Zusammenlegung einzelner Fachobergerichte mit dieser Perspektive auch dann befürwortet, wenn nicht unmittelbar etwas für den Fiskus dabei heraus kommt.