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IHK Schleswig-Holstein: Protest gegen GEZ-Gebühren für PCs und Handys

IHKS-H
Rundfunkgebühren auf PCs in Unternehmen sind nicht sachgerecht. Dies hat der Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein, Dr. Jörn Biel, jetzt in einem Protestbrief an Ministerpräsident Peter Harry Carstensen erneut unterstrichen.„Unsere Mitglieder lehnen die 2007 geplante Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs, Notebooks sowie UMTS-Handys ab und verstehen diese „als Abzocke“. Insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben sei das Unverständnis groß“, so Dr. Biel in seinem Schreiben an den Regierungschef. Besonders empörend sei, dass gleichzeitig mit der Einführung der neuen Gebühr der Gesetzgeber die Unternehmen zur elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung und damit quasi zum Internet-Anschluss verpflichtet hat
Das „große Unverständnis“ der Unternehmen für diesen Sachverhalt habe eine aktuelle Umfrage der Industrie- und Handelskammer und dem Handwerk gezeigt. Die ungewöhnlich große Beteiligung von insgesamt fast 20.000 Unternehmen zeige das Ausmaß der Verärgerung über die neue Belastung in der Unternehmerschaft.
Die Neuregelung belastet vor allem Kleinstunternehmen, Selbständige und Freiberufler, die noch keine GEZ-Gebühr für herkömmliche Hörfunk- oder Fernsehgeräte zahlen. Wird für diese Geräte bereits eine Gebühr entrichtet, fallen auch künftig keine zusätzlichen Kosten an. Stehen die PCs mit Internetanschluss in mehreren Filialen muss das Unternehmen für jede Filiale die Rundfunkgebühr zahlen. Die Gebühr für ein Gerät fällt auch dann extra an, wenn Büro und Werkstatt getrennt sind und jeweils ein PC vorgehalten wird. Gezahlt werden muss auch für Webserver, die ein Unternehmen von einem Provider in dessen Rechenzentrum mietet, hier handelt es sich definitionsgemäß um internetfähige PCs in einer eigenen Betriebsstätte.
Mit der Anzahl der Geräte dreht sich auch die Gebührenschraube. Mit der neuen Internetgebühr sollen Unternehmer künftig für ein und dieselbe Leistung mehrmals zahlen: Selbständige Unternehmer sind gleichzeitig Private. Sie zahlen als Haushalt eine Rundfunkgebühr (Jahresgebühr 204,36 Euro). Steigen sie als Privatperson in ihr Auto, ist die Radionutzung über die Zweitgerätebefreiung des privaten Haushalts abgedeckt. Steigen sie jedoch geschäftlich ins Auto, müssen sie ein zweites Mal zahlen (Jahresgebühr 66,24 Euro). Angekommen im Unternehmen müssen sie für die Nutzung des Radios bzw. künftig für die Nutzung des PCs ein drittes Mal zahlen (Jahresgebühr 204,36 für ein Fernsehgerät). In der Summe macht das eine Jahresgebühr von 474,96 Euro.
IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörn Biel hält den derzeitigen Gebührenmaßstab – die Geräteanzahl – für nicht haltbar. Die Teilnahme am Rundfunk sei nicht abhängig von der Gerätezahl, sondern von der Zahl der Nutzer. „Teilnehmen am Rundfunk können immer nur Menschen, nicht Betriebe.“ so Dr. Biel. Die Gebühr müsste deshalb als Entgelt für ein individuelles Nutzungsrecht verstanden werden, egal wo jemand Radio hört oder TV guckt.
Das Ergebnis der aktuellen IHK-Umfrage nehme er zum Anlass, um für eine Fristverlängerung für neuartige Geräte über 2007 hinaus zu plädieren. So würde Zeit für eine vertiefte Diskussion über angemessene Lösungsmöglichkeiten gewonnen, appelliert der Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein an den Ministerpräsidenten.