Politik & Wirtschaft

Ikea Lübeck: Aussagen der Landesregierung zum Planvorhaben von Ikea

*    Die Landesregierung unterstützt das Planvorhaben der Firma Ikea in Lübeck-Dänischburg und die damit verbundenen Investitionen, Arbeitsplätze und Stärkung der Region.
*    Die Landesregierung unterstützt das geplante Ikea Möbel- und Einrichtungshaus ohne Einschränkungen (25.500 Quadratmeter Verkaufsfläche).
*    Die Landesregierung unterstützt den geplanten Bau- und Gartenmarkt ohne Einschränkungen (10.000 Quadratmeter Verkaufsfläche).
*    Die Landesregierung unterstützt das Scandinavian Open Air Center. Aus landesplanerischer Sicht werden in diesem Bereich geringe Einschränkungen gemacht.
*    Die Landesregierung ist aber auch Wahrer der Interessen der Innenstädte und Ortskerne sowie der Umlandgemeinden des Oberzentrums Lübeck.

Das heißt konkret:*    Die Nahversorgung im Stadtgebiet Lübecks und der Umlandgemeinden muss gesichert werden.
*    Die Attraktivität der Innenstadt/Altstadt der Stadt Lübeck, die mit großem finanziellem Aufwand an Städtebauförderungsmitteln unterstützt wird, sowie der Innenstädte und Ortskerne der Umlandgemeinden muss gesichert werden.
*    Das geplante Einkaufszentrum „Scandinavian Open Air Center“ wurde daher bis auf folgende Einschränkungen (jetzt 22.200 Quadratmeter Verkaufsfläche statt 24.500 Quadratmeter Verkaufsfläche) mitgetragen:
–    Streichung von 1.300 Quadratmeter Verkaufsfläche (von 3.300 auf 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche) für nahversorgungsrelevante Sortimente (Flächen für Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren);
–    Streichung von 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche (von 6.000 auf 5.000 Quadratmeter Verkaufsfläche) für den geplanten Fachmarkt „House of Living“ der Firma Villeroy & Boch);
–    Keine Ansiedlung eines eigenständigen Drogeriemarktes.

*    Zudem hat die Landesregierung der Stadt Lübeck im Interesse ihrer eigenen Innenstadt und im Interesse der Innenstädte der Nachbargemeinden empfohlen, im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob weitere Verkaufsflächenreduzierungen von insgesamt 4.200 Quadratmetern vorzunehmen wären, die sich auf nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente beziehen. Dabei handelt es sich aber nur um Hinweise, die von der Stadt Lübeck nicht verbindlich umgesetzt werden müssen, sondern im Rahmen der Abwägung durch die Stadt Lübeck im Bauleitplanverfahren überwunden werden können. Diese ordnungsgemäße Abwägung im Bebauungsplanverfahren schafft Rechtssicherheit auch für den Investor.

Kerninhalte der landesplanerischen Stellungnahme zum Planvorhaben Ikea:

Stellungnahme
vom     der Landesplanung
18.02.2011
Planvorhaben:    Beantragte Verkaufsfläche    Genehmigte Verkaufsfläche
Ikea Möbel- und Einrichtungshaus    25.500 Quadratmeter    25.500 Quadratmeter    keine Einschränkungen
Bau- und Gartenmarkt    10.000 Quadratmeter    10.000 Quadratmeter    keine Einschränkungen
Einkaufszentrum Scandinavian Open Air Center    24.500 Quadratmeter    22.200 Quadratmeter    Ø    -1.300 Quadratmeter
(jetzt 2.000 Quadrat-meter statt 3.300 Quadratmeter Verkaufsfläche) für nahversorgungs-relevante Sortimente (Flächen für Lebensmittel, Getränke, Drogeriewaren);

Ø    – 1.000 Quadratmeter
(jetzt 5.000 Quadrat-meter statt 6.000 Quadratmeter Verkaufsfläche für Fachmarkt „House of Living“ der Firma. Villeroy & Boch);

Ø    kein eigenständiger Drogeriemarkt.
Gesamt:    60.000 Quadratmeter    57.700 Quadratmeter    2.300
Quadratmeter

Die Landesregierung ist als Ergebnis des heutigen Gesprächs bereit, auf die Streichung von 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche für den geplanten Fachmarkt „House of Living“ der Fa. Villeroy & Boch zu verzichten, wenn in der Bauleitplanung sichergestellt wird, dass der Anteil der zentrenrelevanten Sortimente (Haushaltswaren wie Glas, Keramik, Porzellan, Geschenkartikel, Wohnaccessoires) einen Anteil von 50 Prozent der Verkaufsfläche nicht übersteigt.

Die Landesregierung ist bereit, auf die Streichung von 1.300 Quadratmeter Verkaufsfläche für nahversorgungsrelevante Sortimente zu verzichten.

Ikea erklärt sich damit einverstanden, auf die Ansiedlung eines eigenständigen Drogeriemarktes zu verzichten.

Die Stadt Lübeck steht in der Verantwortung, die Hinweise zur weiteren Verkaufsflächenreduzierung nahversorgungs- und zentrenrelevanter Sortimente (Lebensmittel, Textilien, Schuhe, Unterhaltungselektronik, Haushaltswaren)  im Rahmen des Bauleitplanverfahrens abzuwägen und entsprechend zu gewichten.

Folgende Verkaufsflächenreduzierungen (insgesamt 4.200 Quadratmeter) wurden lediglich als Hinweise empfohlen. Landesplanerische Hinweise sind für die planende Standortgemeinde nicht bindend. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans müssen diese Hinweise jedoch wieder auftauchen und von der Stadt im Rahmen des notwendigen Abwägungsprozesses über die einzelnen Belange, etwa des Einzelhandels in der Innenstadt, gewichtet werden.

*    3.300 qm    (vollständige Streichung nahversorgungsrelevanter Sortimente),
*     200 qm    (Sortiment Bekleidung / Schuhe / Accessoires),
*     400 qm    (Sortiment Sport / Outdoor),
*     200 qm    (Sortiment Elektro / Foto / Film / Optik / Weiße Ware*) und
*     100 qm    (Sortiment Papier / Büro / Schreibwaren / Bücher / Zeitschriften).
* Waschmaschinen, Kühlschränke

Aufgabe der Landesplanung:

*    Gesetzlicher Auftrag der Landesplanung ist es eine ausgewogene Handels- und Dienstleistungsstruktur zur Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft im Lande zu gewährleisten. In allen Gemeinden soll auf ausreichende, wohnortnahe Einzelhandelseinrichtungen zur Deckung des täglichen Bedarfs, insbesondere an Lebensmitteln, (Nahversorgung) hingewirkt werden.
*    Die Landesplanung gibt im Rahmen der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben bekannt, ob diese mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.
*    Die Ziele der Raumordnung zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels sind im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) definiert.
*    Eine wesentliche Rolle spielen aus landesplanerischer Sicht die von der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsvorhabens zu erwartenden Auswirkungen auf die Einzelhandels- und Versorgungsstrukturen der Standortgemeinde, der Nachbargemeinden und der sonstigen Gemeinden im Einzugsbereich des Vorhabens:
–    Sicherung der Nahversorgung und der Attraktivität der Innenstädte/Ortskerne der Standortgemeinde und der benachbarten Gemeinden im Einzugsbereich des Planvorhabens.
*    Dabei muss häufig zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen einerseits und den strukturpolitischen Bedürfnissen der Kommunen und des Landes andererseits vermittelt werden.