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Rezensionen

Inklusion – ein überflüssiges Wort?

Ein Bericht von Dr. Carsten Dethlefs – Das Wort „Inklusion“ wird in der heutigen Zeit vielfach im Munde geführt. In den meisten Fällen wird damit gemeint – so ist der Eindruck – dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam eine allgemeinbildende Schule besuchen können. Doch Inklusion ist viel mehr.Das Ziel der Inklusion wird aus der UN-Behindertenrechtskonvention abgeleitet, die Deutschland im Jahr 2009 ratifizierte. Es will sagen, dass kein Mensch wegen einer unfreiwilligen Einschränkung anderen Menschen gegenüber benachteiligt werden darf. Wörtlich heißt es auf der Seite www.behindertenrechtskonvention.info „Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet — neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen — eine Vielzahl spezieller, auf

die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.

(vgl. www.behindertenrechtskonvention.info, zuletzt konsultiert am 13. April 2015). Hier werden Themen angesprochen wie „Arbeit und Beschäftigung“, Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, sowie die Barrierefreiheit im alltäglichen Lebennn (vgl. ebd.).

Inklusion leitet sich sprachlich vom lateinischen includere ab und heißt so viel wie „einschließen – mit einbeziehen“. Doch macht der Gebrauch eines solchen Spezialwortes die zwischenmenschliche – auf dem christlichen Menschenbild – dem Subsidiaritätsprinhzip basierende Hilfsbereitschaft nicht erst zu einem Sonderfall? In der durch Oswald von Nell-Breuning inspirierten Enzyklika Quadragesimo Anno aus dem Jahr 1931 heißt es beispielsweise: „Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach sub­sidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen“ (aufgerufen über: http://www.theol.‌uni-frei.de/institute/ipt/cgl/sozenzy, zuletzt konsultiert am 1. März 2015).

Zu jener Zeit war das Wort „Inklusion“ noch nicht in Ansätzen am Horizont zu erkennen und eine andere Hilfe für behinderte Menschen als die zwischenmenschliche oder paternalistische   – beispielsweise durch wohlmeinende Stifter praktizierte Unterstützung – nicht vorstellbar.

Doch war diese Hilfe nicht sehr viel zielgerichteter und weniger anfällig für Missbrauch als die heutige – oftmals exklusiv durch den Staat geleistete? War die Förderung behinderter Menschen damals nicht aber viel mehr dem Zufall überlassen und somit nicht für jedermann erhältlich?

Diese entggegengesetzten Meinungen könnte man hinsichtlich des Wortes „Inklusion“ vertreten.

Es ist richtig, dass Menschen, die mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen leben müssen, Hilfe benötigen, die ein einzelner Mensch oder eine einzelne Familie nicht immer aus sich heraus zu geben im Stande ist. Gleichwohl darf sich durch die heutzutage praktizierte ergänzende staatliche Hilfe niemand dazu veranlasst sehen, die eigene Hilfffsbereitschaft in konkreten Situationen einzuschränken. Zudem hilft alle im Alltag gepriesene Inklusion nichts, wenn man sie nicht im menschlichen Miteinander auch am Arbeitsplatz ausübt und die kreativen und schöpferischen Ressourcen, die ein jeder in uns trägt durch Vorurteile, Ängstlichkeit oder Eitelkeit   nicht verwirklicht werden können. Mit „Eitelkeit“ ist gemeint, dass nicht behinderte Menschen oftmals Probleme damit haben, die Überlegenheit von behinderten Menschen, die es in einzelnen Fällen und bestimmten Situationen geben mag, anzuerkennen.

In der weiteren Konsequenz führen diese Gedanken sogar dazu, dass menschliches Leben beispielsweise bei Spätabtreibungen, die im § 218a des Strafgesetzbuches geregelt sind, als weniger Wert erachtet wird, wenn der Mensch eine Behinderung hat. So heißt es im Paragrafen 218a, Absatz 2: „

(2) Der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann (vgl. § 218a des Strafgesetzbuches, aufgerufen über: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/index.html, zuletzt konsultiert am 14. April 2015

). Leider reicht es für diese Praxis bereits aus, wenn die   schwangere Frau mit der Selbsttötung droht, sollte sie   ein behindertes Kind zur Welt bringen müssen. Der Stellenwert behinderten Lebens in unserer Gesellschaft wird hier sehr deutlich.

Der behinderte Mensch könnte ja im weiteren Leben kein produktives Mitglied der Gesellschhhaft sein und   würde – so werden diese Maßnahmen häufig entschuldigt – eventuell sogar selbst nur leiden. Doch, wer will von außen schon ermessen, ob ein Leben lebenswert ist oder nicht?

  • Eine Behinderung liegt nach § 2 des Sozialgesetzbuches IX bei Menschen vor,
  • wenn „ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate

von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung

bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Um die vorhin geschilderten lebensfeindlllichen Prakkktiken, die wir uns im alltäglichen Leben vielleicht gar nicht bewusst machen, zu vermeiden, gibt es somit verschiedene Dinge zu tun, bei denen gerade das christliche Menschenbild, nach dem der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen wurde, sehr hilfreich sein kann.

Diese Gedanken betreffen in der heutigen Zeit im Übrigen nicht nur behinderte Menschen. Auch die Flüchtlingsströme nach Europa lassen uns ein inklusives Denken einfordern, das vor dem christlichen Glauben im Abendland allerdings kaum des Wortes „Inklusion“ bedarf. Wie kann vor diesen aktuellen Umständen ein   friedliches und inklusssives Miteinander gelingen?

Gewiss kann es nicht gelingen, wenn man sich hinter einem bloßen Wort, dem der Inklusion versteckt und die praktische Ausübung zur Nebensache verkommen lässt.

Der erste Schritt ist jedoch tatsächlich eine Art Inklusion. Wir müssen dazu übergehen, Menschen mit Behinderung und anderen selbst nicht zu verantwortenden Andersartigkeiten in unseren Alltag zu integrieren. Dabei sollten wir Begegnungsstätten schaffen, bei denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsame Aktivitäten vollführen. Die Schule ist hier ein treffliches Beispiel. Der Autor ist selbst physisch erblindet und stets Absolvent von Bildungseinrichtungen gewesen, die nicht speziell für behinderte Menschen gedacht waren. Natürlich hängt   diese Entscheidung aber stets von der Ausprägung und dem Grad der Behinderung ab. In letzter Instanz soll eine solche Entscheidung somit weitestmöglich von der betroffenen Person selbst getroffffen werden.

Niemandem ist damit geholfen, wennnn ein behinderter Mensch in ein Gemeinwesen inkludiert wird, ohne die   Anforderungen desselben auch letztlich erfüllen zu könnnnen. Das Ausbleiben von Erfolgserlebnissen und ein Minderwertigkeitsgefühhhl könnnnten die Folge sein.

Umgekehrt gilt aber das Gleiche, wenn man sich nämlich in einer Spezialeinrichtung unterfordert fühlt.

Als nächster Schritt ist die Einnngliederung behinderter Menschen in die Berufswelt zu fordern. Auch dieses sollte nach Möglichkeit kein Ergebnis staatlichen   Zwangs sein, sondern Ausdruck von Vertrauen und unternehmerischer Kreativität. So könnte man – würde man behinderte Menschen stärker   als Zielgruppe, denn als Belastung ansehen – ganz neue Märkte erschließen. So sind beispielsweise viele autistische Menschen im Bereich der Computerprogrammierung und anderer EDV—Tätigkeiten viel besser geeignet allls Menschen, die diese Einschränkung nicht besitzen. Authismus bedingt häufig eine größere Fähigkeit, sich zu fokussieren, was gerade bei mathematischen Lösungsvorgängen von Vorteil ist. Blinde Menschen können in der Regel besser hören und haben ein besseres Gedächtnis, was ebenfalls bei vielen Tätigkeiten besser genutzt werden sollte. Allen Menschen mit Behinderung ist aber gemeinnn, dass sie in einer schwierigen Situation   zurechtkommen müssen und daher oftmals sehr viel besser improvisieren könnnnen als andere.

Ende 2013 gab es hierzulande 7,5 Millionen schwerbehinderter Menschen.

Der dritte und letzte Schritt besteht schließlich darin, das Wort „Inklusion“ überflüssig werden zu lassen. Denn, kein Mensch darf vergessen, dass man von der einen zur nächsten Minute selbst dieser Gruppe – der Gruppe der behinderten Menschen – angehören kann. Eine unvorsichtige Aktion im Alltag kann hier genügen.

Es erscheint höchst seltsam, warum man von einem Tag auf den anderen einen Sonderstatus wie dem der Inklusion unterliegen muss. Aus diesem Grund bleibt zu fordern, die Gesellschaft von vornherein als ein inklusives Konstrukt zu begreifen und die Einzigartigkeit eines jeden Menschen anzuerkennen. Damit wäre uns gerade in der heutigen Zeit sehr geholfen, auch ohne das Wort „Inklusion“ explizit zu gebrauchen.

Inklusion ist nämlich erst dann vollständig erreicht, wenn das eigene Handicap zur Nebensache wird und damit selbiger Begriff überflüssig ist.

Der Autor ist selbst seit seinem vierten Lebensjahr blind und hat dennoch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften promoviert. Er ist Altstipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., Publizist und Blogger.