Politik & Wirtschaft

Justizministerin Spoorendonk erfreut über Einigung zur Mediation

KIEL. Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk hat die gestrige (27. Juni) Einigung des Vermittlungsausschusses zum Mediationsgesetz begrüßt. „“Ich freue mich, dass die gerichtliche Mediation auch zukünftig in bewährter Form fortgeführt werden kann. Die Einigung des Vermittlungsausschusses ist ein wichtiges Signal für unsere Richterinnen und Richter, die mit großem persönlichen Engagement die Mediation bei den Schleswig-Holsteinischen Gerichten aufgebaut und dadurch die Mediation als einfacheren Weg zu Lösung von Konflikten erst der breiten Bevölkerung bekannt gemacht haben““, erklärte Spoorendonk.
Schleswig-Holsteins Antrag im Vermittlungsausschuss des Bundesrates erfolgreich

Auf Antrag Schleswig-Holsteins hatten die Länder gegen das vom Bundestag im Dezember 2011 beschlossene ‚Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung‘ über den Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Grund war, dass das Gesetz den Gerichten die Fortführung ihrer Mediationsangebote nur noch für einen Übergangszeitraum von einem Jahr erlauben wollte. Zudem war im Gesetz nicht erwähnt, dass der nun so genannte Güterichter auch die Mediation als Methode zur Konfliktbeilegung einsetzen kann. Die vom Vermittlungsausschuss gemeinsam vereinbarte Neufassung sieht dies nun ausdrücklich vor.

„“Damit haben wir die von uns geforderte Klarstellung erreicht, um die erforderliche Rechtssicherheit für die Fortführung unserer Mediationsangebote zu erhalten. Den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein steht somit an unseren Gerichten mit der Mediation auch zukünftig eine moderne Form der einvernehmlichen und selbstbestimmten Konfliktlösung zu Verfügung““, betonte Justizministerin Spoorendonk.
Gerichtliche Mediation wird bereits an vielen Gerichten erfolgreich praktiziert

In Schleswig-Holstein wird die gerichtliche Mediation sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an allen vier Landgerichten und bereits an vielen Amtsgerichten als auch flächendeckend in der Arbeits-, der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Mit der Finanzgerichtsbarkeit beabsichtigt auch die letzte Fachgerichtsbarkeit noch in diesem Jahr die Mediation in ihr Angebot aufzunehmen.

Jedes Jahr führen Schleswig-Holsteins Gerichte inzwischen weit über 1.000 Mediationen durch und können ca. drei Viertel hiervon mit Erfolg abschließen. In rund 75 Prozent dieser Fälle können die Parteien also mit Hilfe des richterlichen Mediators gemeinsam eine einvernehmliche Lösung für ihren Streit finden, ohne dass es eines Urteils des Gerichts bedarf. Schleswig-Holsteins Justiz nimmt damit bei der gerichtlichen Mediation bundesweit einen Spitzenplatz ein. „“Ich danke allen, die an diesem Erfolgsmodell ihren Anteil haben und auch allen, die sich für die Fortsetzung der Mediation in Schleswig-Holstein stark gemacht haben““, so Spoorendonk abschließend.