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Justizministerium: Landesregierung ermöglicht Unterbringung ehemals Sicherungsverwahrter

KIEL. Die Landesregierung hat eine Unterbringungsmöglichkeit für die aus Sicherungsverwahrung in Schleswig-Holstein entlassenen Straftäter gefunden. Die beiden aus der Justizvollzugsanstalt Lübeck entlassenen Männer haben ihrer freiwilligen Unterbringung im AMEOS-Klinikum Neustadt zugestimmt. Mit AMEOS wurde Übereinkunft über den Sicherheits- und Betreuungsbedarf der Betroffenen erzielt. Die Kosten für die Unterbringung finanziert die Landesregierung aus dem Etat des Sozialministeriums. Gegebenenfalls kann diese Lösung auf weitere schleswig-holsteinische Fälle ausgeweitet werden, ehemals Sicherungsverwahrten aus anderen Bundesländern steht sie jedoch nicht offen.

Justizminister Emil Schmalfuß: „Ich bin sehr froh, dass wir schnell und unbürokratisch die Kostenübernahme klären konnten. Die Unterbringung im AMEOS-Klinikum ist für uns die bestmögliche Wahl. Dort können die Betroffenen optimal betreut werden und die Sicherheit der Bevölkerung ist so gut wie möglich gewährleistet.“

Der Minister dankte allen Beteiligten ausdrücklich für die erzielte Lösung: „Ich weiß, dass es in den vergangenen Wochen hinter den Kulissen große Anstrengungen gegeben hat, um die Folgen des EGMR-Urteils zu bewältigen. Das Innenministerium und die Polizei, das Sozialministerium, die Bewährungshilfe und weitere Beteiligte direkt vor Ort sowie mein Ministerium haben in ständigen, direkten und konstruktiven Abstimmungen dieses Ergebnis
ermöglicht.“