Justizministerium stellt Berichterstattung der „Lübecker Nachrichten“ richtig
KIEL. Zum heutigen (10. Februar) Artikel „Wille gegen Kiel: Der Streit geht weiter“ in den Lübecker Nachrichten (LN) stellt das Justizministerium fest: „In dem mit Herrn Wille am 3. November 2010 getroffenen Vergleich wurde folgendes vereinbart: ‚Die Beteiligten erklären übereinstimmend, über den Vorgang, soweit er über den Inhalt des Vergleichs hinausgeht, in der Öffentlichkeit Stillschweigen zu bewahren.‚ Anders als Herr Wille haben sich der Minister und das Ministerium daran auch stets gehalten. Die wiederholte und falsche Berichterstattung in dieser Angelegenheit bedarf nun aber – unter größstmöglicher Wahrung des Stillschweigens der vereinbarten Inhalte – einer Klarstellung:
* Die im Artikel vorgenommene und kommentierende Behauptung, das Ergebnis des Vergleichs sei für den Justizminister „wenig schmeichelhaft“, ist durch keinerlei Fakten – weder im Vergleichsinhalt selbst, noch im Artikel – belegt.
* Anders als im Artikel dargestellt, hat Herr Wille sich eine Verabschiedung nicht „ausbedungen“. Vielmehr wurde im Vergleich vereinbart: „Der Beklagte“ (das Ministerium für Justiz, Gleichstlellung und Integration, MJGI) nimmt aus Anlass der Vergleichsgespräche die Anregung mit, den Kläger (Herrn Wille)im Zuge der Amtseinführung seines Nachfolgers bei der Staatsanwaltschaft Lübeck förmlich zu verabschieden.‘ (Hervorhebungen durch das MJGI). In diesem Zusammenhang ist bedauerlich, dass diese vom Redakteur für diesen Artikel erbetene, konkrete Antwort des Ministeriums inhaltlich nicht berücksichtigt wurde.
Festzustellen bleibt, dass die Lübecker Nachrichten in den vergangenen Wochen zum wiederholten Mal zu diesem Thema – aber auch zu anderen – tendenziös und falsch berichtet haben.“