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Justizministerkonferenz unterstützt Vorstoß Schleswig-Holsteins zur Anhebung der Gerichtsgebühren

HAMBURG/KIEL. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz in Hamburg mit großer Mehrheit einen Vorstoß von Schleswig-Holstein zur Verringerung des Finanzierungsdefizits der Justiz unterstützt. Justizminister Emil Schmalfuß zeigte sich heute (24. Juni) zufrieden über die Zustimmung seiner Kollegen. „“Wir müssen die Gebühren für die Inanspruchnahme der Gerichte anheben, um die Funktionsfähigkeit der Justiz – auch der schleswig-holsteinischen – weiter erhalten zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund der lange Zeit ausgebliebenen Kompensationen für die Länder ist eine Gebührenanpassung unerlässlich. Darin bin ich mir mit den meisten meiner Amtskolleginnen und -kollegen einig““, so der Justizminister.In Schleswig-Holstein sind allein die Auslagen in Rechtssachen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit (Prozesskostenhilfe, Verteidigerinnen und Verteidiger, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige, Rechtsberatungshilfe, sonstige Ausgaben in Rechtssachen sowie Gebühren und Auslagen in Insolvenzverfahren) für die Bürgerinnen und Bürger von knapp 60 Millionen Euro im Jahr 2003 auf über 87 Millionen im Jahr 2009 gestiegen und damit deutlich höher ausgefallen als erwartet. Die im Zuge der Kostenrechtsmodernisierung den Ländern aufgrund struktureller Änderungen versprochenen Einnahmesteigerungen zum Ausgleich der erwarteten Mehrausgaben sind demgegenüber ausgeblieben.

Die letzte echte Anpassung der Gebührentabelle im Gerichtskostengesetz fand 1994 statt, 2002 gab es lediglich eine Umstellung von D-Mark auf Euro. Seitdem sind die Sach- und Personalkosten aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erheblich angestiegen. „“Die Justiz in Schleswig-Holstein ist auch ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor. Gerade in Zivilsachen tragen kurze Verfahrensdauern dazu bei, dass z.B. der Handwerker, der auf sein Geld wartet, schnell zu seinem Recht kommt. Diese Leistung der Gerichte muss auch angemessen vergütet werden““, betonte der Justizminister.

In Schleswig-Holstein dauert ein Zivilprozess vor dem Amtsgericht im Schnitt 4,8 Monate und vor dem Landgericht 8,7 Monate. Der Kostendeckungsgrad der Gerichte liegt in Zivilsachen lediglich bei etwa 44 Prozent und in Familiensachen bei rund 21 Prozent. Hierin sind noch nicht berücksichtigt die Ausgaben für die Prozesskostenhilfe, die auch jenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich die Führung eines gerichtlichen Verfahrens aus finanziellen Gründen nicht leisten können, die Anrufung der Gerichte ermöglichen soll. „“Mir ist wichtig zu betonen, dass wir auch im Zuge der Gebührenanpassung darauf achten werden, dass weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger ungehinderten Zugang zu den Gerichten haben““, betonte Justizminister Schmalfuß.