Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Besondere Neuigkeiten

Kein Generalverdacht gegen Amtsträger auf Regattabegleitfahrten

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat bei anderen Ermittlungsmaßnahmen eine Einladungsliste an Amtsträger für Regattabegleitfahrten sichergestellt und hat anschließend 57 Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger wegen Vorteilsannahme eingeleitet, weil die Regattabegleitfahrten einen Wert von ca. 100,– bis 150,– Euro haben. Die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft Kiel ist erst heute hierüber informiert worden. In sofortiger Absprache mit dem Generalstaatsanwalt wird Generalstaatsanwalt Erhard Rex zusammen mit der Stellvertretenden Behördenleiterin der Staatsanwaltschaft Kiel, Frau Birgit Heß, am Mittwoch nach Pfingsten sämtliche 57 Verfahren eigenhändig durchprüfen und noch in der Woche nach Pfingsten eine Entscheidung über dieses Verfahren herbeiführen.Gleichzeitig hat der Generalstaatsanwalt angeordnet, dass in Zukunft jede Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein einer Berichtspflicht unterliegt, wenn Verfahren wegen Regattabegleitfahrten eingeleitet werden.

Generalstaatsanwalt Erhard Rex: „Die Kieler Woche ist ein wirtschaftliches, touristisches, politisches und repräsentatives Großereignis, und nach meiner Auffassung wird die übergroße Mehrheit der Amtsträger ausschließlich zu diesen Zwecken eingeladen. Deswegen müssen solche Verfahren mit äußerster Sensibilität behandelt werden. Es mag einzelne Beamte geben, die vielleicht gerade über einen Auftrag an die einladende Firma zu entscheiden haben und bei denen dann der Verdacht einer Vorteilsannahme bestehen kann. Keinesfalls dürfen aber alle Amtsträger bei Regattabegleitfahrten unter Generalverdacht gestellt werden.“

Generalstaatsanwalt Erhard Rex hat bereits wegen dieser Problematik, die anlässlich von Tickets für die Fußballweltmeisterschaft für Amtsträger in ganz Deutschland aufgetaucht ist, einen Leitfaden an die IHK übersandt mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder. Er hat darin einen formalen Einladungsweg aufgezeigt (er wird die Einladungen über den Behördenleiter laufen lassen), um für die Zukunft für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen