Kernkraftwerk Krümmel – Oberstaatsanwalt Schultz falsch zitiert

Im Tagesspiegel vom 28.07.2007 befindet sich ein angebliches wörtliches Zitat des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Lübeck Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz mit folgendem Wortlaut: „Wenn wir sie (die Namen) gehabt hätten“, sagt er, „wären die Maßnahmen so nicht gelaufen.“ Dieses Zitat ist – ohne Quellenangabe – von den Zeitungen des SHZ übernommen worden.Diese Äußerung ist nicht gefallen. Oberstaatsanwalt Schultz hat deutlich gemacht, dass die Frage nach den staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen im Falle der Namensnennung seitens des Sozialministeriums eine hypothetische Frage sei, auf die eine Antwort nicht gegeben werden könne. Spekulative Fragen seien im Nachhinein nicht zu beantworten.
Auf Folgendes sei hingewiesen: Der Staatsanwaltschaft war bekannt, dass das Sozialministerium drei Namen hatte. Es ging der Staatsanwaltschaft darum, die Personalien des Reaktorfahrers zu erfahren, der in Folge der Rauchentwicklung ein Atemschutzgerät anlegen musste. Sein Name mag einer der drei dem Sozialministerium bekannten Namen gewesen sein; welcher von den dreien es war, ist nach hiesigen Erkenntnissen unbekannt gewesen. Ebenfalls war unbekannt, ob die fragliche Person überhaupt unter den drei Namen gewesen war. In Anbetracht der Weigerung der Leitung des Kernkraftwerks Krümmel, die Personalien des in Betracht kommenden Reaktorfahrers der Staatsanwaltschaft Lübeck mitzuteilen, war auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck vom Amtsgericht Schwarzenbek ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden. Im Hinblick auf das dilatorische Verhalten der Leitung des Kernkraftwerks Krümmel gab es jedenfalls aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Veranlassung, von der Vollstreckung des Durchsuchungsbeschlusses Abstand zu nehmen, die dann am 13.07.2007 erfolgt ist.
gez.
W I L L E
Leitender Oberstaatsanwalt









