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„Kirche und Staat arbeiten gemeinsam für den Menschen“

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Bischof Dr. Knuth sieht im Staatskirchenvertrag keine Privilegien für Nordelbien

Mit Kritik hat der Vorsitzende der Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, Dr. Hans Christian Knuth, auf den am Donnerstag in der Hamburger Zeitung „Die Welt“ erschienenen Artikel „Staatskirchenvertrag schadet der Stadt“ reagiert.

„Der Artikel lässt Sachkenntnis über Aufgaben und Inhalte von Staatskirchenverträgen vermissen. Darüber hinaus verkennt der Autor, dass Staat und Kirche in der heutigen Zeit als Partner und nicht als Gegner zusammenarbeiten“, sagte der Bischof in Kiel. Für Staat und Kirche ergäben sich die Aufgaben aus dem Sozialstaatsgebot unseres Grundgesetzes und seien unter anderem Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips. „Es kann in keiner Weise davon die Rede sein, die Kirche habe sich in den Verhandlungen „auf ganzer Linie“ durchgesetzt. Wir haben lediglich die Aufgaben verbindlich geregelt, wie sie auch in den Staatskirchenverträgen zwischen anderen Bundesländern und Landeskirchen zu finden sind“, sagte Dr. Knuth.

„Die Nordelbische Kirche hat sich keineswegs „Privilegien gesichert“ wie es der Autor behauptet, und wir fühlen uns deshalb auch nicht als Sieger“, betonte der Bischof und zeigte sich zugleich enttäuscht über den polemischen Stil des Artikels. „Dies ist keine Analyse – wie die Überschrift behauptet – sondern eine Meinungsäußerung, die von Unkenntnis geprägt ist“, sagte Bischof Dr. Knuth weiter.