Politik & Wirtschaft

Kosten im Umgang mit Wasser müssen Verursacher tragen – nicht die kommenden Generationen!

  • BUND SH fordert Nachbesserungen am geplanten Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften
  • Verpflichtende Wiedervernässung von Moorböden, sachgerechte Bewirtschaftung der Niederungsböden
  • Hafenbau nur mit Umweltprüfung
  • Vollständige Messung der Wasserentnahme und gerechte Gebühren

Kiel. „Im vorgelegten Gesetzentwurf fehlen wichtige Weichen für eine sinnvolle und klimagerechte Wasserbewirtschaftung. Die Lasten werden weiterhin der Allgemeinheit und den nachfolgenden Generationen aufgebürdet. Dieses Vorgehen hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Klimaschutzurteil deutlich kritisiert“, sagt Franziska Eggers, Sprecherin des Landesarbeitskreis Wasser im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Sie bezieht sich auf die geplante Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften in Schleswig-Holstein. Der BUND SH hat dazu eine Stellungnahme verfasst.

„Wir müssen Wasserrückhalt und Entwässerung zusammen denken“ so Eggers weiter. „Das muss das klare Ziel einer zukunftsweisenden Wasser-Gesetzgebung sein. Der Wechsel von Dürren und Überschwemmungen in den vergangenen Jahren zeigt uns das deutlich.“

In seiner Stellungnahme fordert der Naturschutzverband einen vorausschauenden Umgang mit Wasser, um den Anforderungen von Klimaschutz und den sich ändernden Wetterbedingungen begegnen zu können. Unter anderem fordert der BUND SH die verpflichtende Wiedervernässung von Moorböden. Sie wird in der nationalen Wasserstrategie gefordert. „Naturnahe Moore sind Alleskönner! Neben ihrer besonderen Bedeutung für die Artenvielfalt fördern Moore den saisonalen Wasserrückhalt in der Landschaft. Sie spielen außerdem als Kohlenstoffspeicher eine bedeutende Rolle für den Klimaschutz“, erklärt Franziska Eggers.

Die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten, die in der Gesetzesvorlage gefordert wird, begrüßt der BUND SH grundsätzlich. Doch: „Wasser hält sich an keine Gemeindegrenze. Wir schlagen deshalb vor, die jeweiligen Grundwassereinzugsgebiete als Grundlage für Wassermanagementkonzepte zu nehmen. Niedersachsen macht das vor“, so Franziska Eggers. „Um dem Wasserhaushalt zu stabilisieren, muss vorausschauend analysiert und geplant werden, wie viel Wasser da ist und wie viel entnommen wird. Damit können wir zukünftigen Konflikten und Verteilungsdiskussionen zwischen Landwirtschaft, Industrie und Wasserwerken viel besser begegnen.“

Dr. Florian Schulz moniert für den Landesarbeitskreis Naturschutz weitere sehr bedenkliche Abschnitte in der Gesetzesvorlage: Bau und Erweiterungen von Häfen sollen vielfach ohne eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung geplant werden. „Häfen haben auch im Normalbetrieb einen Einfluss die natürlichen Lebensgrundlagen. Dort wird mit gewässerbelastenden Stoffen wie Schweröl hantiert, auch Lärm, Feinstaub und andere Emissionen entstehen dort. Mögliche Havarien müssen bereits in der Planung berücksichtigt werden. Eine Umweltprüfung ist deshalb immer notwendig!“

Die erste geplante Erhöhung der Wasserentnahmegebühren nach über 20 Jahren hält der BUND SH für gerechtfertigt, kritisiert jedoch massive Ermäßigungen für die Rohstoffindustrie. So soll Grundwasser, das zum Sand- und Kiesabbau entnommen und später dem Grundwasser wieder zugeführt wird, geringer bepreist werden als bei der Entnahme durch Wasserversorger. „Hier wird der Kies- und Zementindustrie ein Geschenk gemacht. Allein das Zementwerk in Lägerdorf würde durch diese Umgruppierung einen sechsstelligen Betrag sparen, der dann dem Gewässerschutz fehlt“, sagt Dr. Florian Schulz.

Nach dem neuen Gesetz sollen Planfeststellungsverfahren von Projektmanager begleitet werden, die aus privatwirtschaftlichen Firmen kommen können. Der BUND SH kritisiert vehement dieses Outsourcing von Behördenleistungen und fordert, den entsprechenden Paragrafen komplett zu streichen.

Die Stellungnahme des BUND SH zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften finden Sie hier:
https://www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-landeswassergesetzes-lwg-und-anderer-wasserrechtlicher-vorschriften-2024/