Politik & Wirtschaft

Land startet Bundesrats-Initiative zur Neuausrichtung des Bildungsföderalismus

Gesamtstaatliche Aufgaben benötigen gesamtstaatliche Verantwortung

Sechs Jahre nach der Föderalismusreform, mit der bundesweit die Finanzierung von Bildung, Wissenschaft, Forschung und Lehre neu geregelt wurde, stellt Schleswig-Holstein die Weichen zur Kehrtwende: Das Landeskabinett stimmte am 24. Januar einer Bundesratsinitiative von Wissenschaftsminister Jost de Jager und Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug zu, mit der der Bildungsföde-ralismus in Deutschland neu geordnet werden soll.

„“Damit setzen wir einen fraktionsübergreifenden Antrag aus Dezember 2010 um. Die bisherigen Kompetenz- und Finanzierungsregelungen haben sich als Irrweg erwiesen, sie werden in Verbindung mit der Schuldenbremse Konsolidierungs-ländern wie Schleswig-Holstein langfristig massiv schaden““, so die Minister nach der Sitzung des Landeskabinetts.
Bund in die Verantwortung nehmen

Nach den Worten des Ministers de Jager werde Schleswig-Holstein nun im Bundesrat initiativ, um mit einem Paket von Grundgesetzänderungen den Bund mit in die Verantwortung zu nehmen, ohne den Bildungsföderalismus aufzuheben. „“Gesamtstaatliche Aufgaben verlangen nun einmal auch gesamtstaatliche Verantwortung – deshalb müssen wir jetzt handeln, denn eine Grundgesetz-änderung braucht ihre Zeit““, so de Jager. Der Bund verfüge über erhebliche Mittel, nicht aber über die entsprechenden Zuständigkeiten – bei den Ländern sei es umgekehrt.
Hochschulbau

Als Beispiel nannte de Jager den Hochschulbau. Hier habe Schleswig-Holstein von 2000 bis 2005 im Jahresdurchschnitt 25,7 Millionen Euro erhalten – derzeit seien nur noch 17,75 Millionen Euro. Weil Schleswig-Holstein finanzschwach und zudem überschuldet sei, könne es den Betrag nicht aus eigener Kraft ausgleichen. Auch bei den Professorengehältern könne das Land nicht mithalten. Zudem sei die Wirtschaft strukturbedingt nicht so kraftvoll, dass sie in größerem Umfang Forschung und Entwicklung mitfinanzieren könne.
Verlässliche Grundlage für Zusammenarbeit

Bildungsminister Klug betonte, auch für die weitere Entwicklung der Schulen sei eine Überwindung des Kooperationsverbots ein aus Sicht der Landesregierung herausragend wichtiges Ziel. Es komme darauf an, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich auf die kontinuierliche und verlässliche finanzielle Absicherung von Aufgaben auszurichten, die zusätzliche Mittel erfordern. Klug: „“Mir geht es dabei besonders um die frühkindliche Bildung, um Qualitätsverbesserungen in Kindergärten und Krippen, um die Schulsozialarbeit, die Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen sowie um die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Nur dann, wenn hier eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ermöglicht wird, lassen sich die hierfür erforderlichen Mittel mobilisieren““.

Der Bildungsminister betonte, es sei besonders wichtig, dass das Zusammenwirken von Bund und Ländern eine stabile und verlässliche Grundlage erhielte. Der Bund habe in der Vergangenheit in wechselnden politischen Konstellationen immer wieder versucht, sein Profil im Bildungs-bereich durch mehrjährige, aber zeitlich befristete Programme und Anschubfinanzierungen zu schärfen. Mit der Anschlussfinanzierung aber hätten die Länder und Kommunen dann meistens allein auf weiter Flur gestanden. „“Ein Beispiel ist das vor Jahren durchgeführte Investitionsprogramm für Ganztagsschulen““, sagte Minister Klug. Für Baumaßnahmen seien Bundesmittel geflossen, den laufenden Betrieb der Ganztagsschulen aber müssten Länder und Kommunen seither allein finanzieren – zumal seit der Föderalismusreform von 2006 in diesem Bereich auch de facto ein Kooperationsverbot besteht. „“Gerade dieses Beispiel macht deutlich, wie notwendig es ist, die verfassungsrechtlichen Schranken, die gegenwärtig vor einer Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bildungsbereich stehen, zu öffnen.““
Vorschläge der Bundesrats-Initiative im Einzelnen:

Es soll künftig möglich sein, das Bund und Länder gemeinsam nicht nur „Vorhaben“ wie etwa konkrete Forschungs- oder Bauprojekte, sondern auch „Einrichtungen“ fördern können. Zugleich muss die bisher bestehende Voraussetzung der „überregionalen Bedeutung“ wegfallen, die sich gerade für kleine und arme Länder wie Schleswig-Holstein als äußerst hinderlich erwiesen hat.

Im Bereich Bildung/Schule sollen Bund und Länder künftig so genannte Bildungsmindeststandards nicht nur gemeinsam umsetzen, sondern vor allem erarbeiten können. „“Bildung ist spätestens seit PISA als Grundvoraussetzung sozialer Teilhabe anerkannt; der Bund könnte hier über seine Kompetenz in der Sozialpolitik unterstützend tätig werden““, so de Jager und Klug.

Investitionen des Bundes zum Ausgleich unterschiedlicher Leistungsfähigkeit der Länder sind bisher nur in der Wirtschaftspolitik möglich. Dies soll künftig um die unterschiedliche Leistungsfähigkeit in Bildung und Wissenschaft erweitert werden, wobei vor allem auch Investitionen dazu gehören.

Im Zuge der der Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung wurden bei der Föderalismusreform Kompensationsleistungen des Bundes geregelt. Diese sind in Höhe und Zweckbindung bis Ende 2013 festgelegt, für die Zeit danach – bis zum Auslaufen des sog. Solidarpaktes II Ende 2019 – wird derzeit zwischen Bund und Ländern verhandelt. Zudem soll die Zweckbindung dieser Kompensationsmittel des Bundes entfallen. Hier strebt Schleswig-Holstein mit seiner Bundesratsinitiative an, die Zweckbindung weitergelten zu lassen, um diese Mittel konzentriert einsetzen zu können und Verteilungskämpfe zu vermeiden.

Der Antrag an den Bundesrat wird voraussichtlich in dessen 892-en Sitzung am 10. Februar 2012 beraten.