Landesamt für Umwelt überträgt ehrenamtliche Betreuung für Naturschutzgebiet „Billetal“ an BUND und GFN
Foto: LFU · Kreise Herzogtum Lauenburg und Stormarn. Das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) hat die naturschutzfachliche Betreuung des Naturschutzgebiets (NSG) „Billetal“ sowie die Betreuung der mit dem NSG deckungsgleichen Teilbereiche des FFH-Gebiets DE 2427-391 „Bille“ und des EU-Vogelschutzgebiets DE 2428-492 „Sachsenwald-Gebiet“ an den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Landesverband Schleswig-Holstein e. V., und die Gemeinschaft für Fischereibiologie und Naturschutz Reinbek e. V. (GFN) übertragen.
Der Betreuungsvertrag gilt ab 1. Januar 2027 zunächst für drei Jahre. Wenn die Betreuung zufriedenstellend verläuft, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere sechs Jahre.
Der Betreuungsvertrag wurde am 19. Oktober 2026 in Reinbek unterzeichnet. Mit dabei waren Ole Eggers und Dr. Florian Schulz vom BUND, Michael Illies von der GFN, Bodo Koch vom Kreis Herzogtum Lauenburg, Jan Gräper vom Kreis Stormarn, Sigrun Richter von der Stadt Reinbek sowie Dr. Thomas Holzhüter, Lydia Vogler und Wiebke Seibert aus der Abteilung Naturschutz des LfU.
Die Mitglieder des BUND und der GFN setzen sich schon seit vielen Jahren im Rahmen einer durch die Stadt Reinbek betreuten Arbeitsgemeinschaft für den Erhalt des Billetals ein.
Aufgaben der ehrenamtlichen Schutzgebietsbetreuung
- Dokumentation von Entwicklungen und Veränderungen im Schutzgebiet
- Vorschläge, Mitwirkung und Erfolgskontrolle von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Information der Öffentlichkeit zu schutzgebietsrelevanten Themen
- jährliche Berichterstattung der geleisteten Arbeit an das LfU
Die Betreuung von Naturschutzgebieten hat eine lange Tradition in Schleswig-Holstein.
Das Land stützt sich bei der Betreuung seiner Schutzgebiete maßgeblich auf die Expertise und Ortskenntnis der Naturschutzverbände. Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer sind wichtige Ansprechpersonen für Behörden, Anliegerinnen und Anlieger sowie Besuchende und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Überwachung und Entwicklung der Schutzgebiete.
Seit 2009 überträgt das LfU auf der rechtlichen Basis des § 20 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) die Betreuung auch für Gebiete, die Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sind.
Im gesamten Land Schleswig-Holstein werden derzeit 169 Naturschutzgebiete, 52 Natura-2000-Teilgebiete sowie der Nationalpark „Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer“ von 40 Naturschutzvereinen, drei Stiftungen, den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten und der öffentlichen Hand (Kreise, Städte, Gemeinden) sowie der Integrierten Station Eider-Treene-Sorge des LfU betreut.
„Billetal“ – Ein Schutzgebiet mit besonderer ökologischer Bedeutung
Das Naturschutzgebiet „Billetal“ erstreckt sich als schmales, linienförmiges Schutzgebiet entlang der Bille zwischen Reinbek und Grande. Es umfasst den Flusslauf mit seinen Uferbereichen, angrenzende Feuchtwiesen, Bruchwäldern und Röhrichten. Als Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 ist das Gebiet zugleich Bestandteil des FFH-Gebiets „Bille“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Sachsenwald-Gebiet“.
Das Billetal zeichnet sich durch eine hohe strukturelle Vielfalt aus. Der mäandrierende Flusslauf, Steilufer, Altarme und Totholzstrukturen bieten Lebensraum für zahlreiche Fischarten, darunter die nach der FFH-Richtlinie geschützte Groppe. Die Uferbereiche mit ihren Erlen- und Eschenbrüchen sind wichtige Brut- und Rastgebiete für Vögel wie Eisvogel, Wasseramsel und Gebirgsstelze.
Geologisch ist das Tal der Bille Teil der glazial geprägten Landschaft des südöstlichen Schleswig-Holsteins. Die Bille durchfließt hier die Geest und bildet im Übergang zur Elbmarsch ein charakteristisches Flusstal mit typischen Auenstrukturen.
Zahlreiche Besucher sind Herausforderung
Das Billetal ist als Naherholungsgebiet zwischen den Verdichtungsräumen Reinbek, Wentorf und Hamburg besonders stark frequentiert. Die hohe Besucherzahl führt zu Trittschäden an den Uferbereichen, zur Störung brütender Vögel und zur Beeinträchtigung sensibler Lebensräume, insbesondere durch freilaufende Hunde.
Vor allem an Wochenenden und in den Sommermonaten ist das Gebiet sehr gefragt – für Spaziergänge, zum Radfahren und zum Hunde-Auslauf. Auch die Lenkung der Besucherströme auf die ausgewiesenen Wege und die Sensibilisierung der Erholungssuchenden für die Schutzbedürftigkeit des Gebiets gehören zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Betreuung. Unterstützung erhalten sie dabei durch die Landesrangerinnen und -ranger des LfU, die seit 2024 regelmäßig im Billetal unterwegs sind.
Absinkender Grundwasserstand gefährdet Auenökosystem
Wie in vielen Regionen Schleswig-Holsteins ist auch im Einzugsgebiet der Bille ein langfristiger Trend zu absinkenden Grundwasserständen zu beobachten. Dieser wird durch klimatische Veränderungen mit geringeren Sommerniederschlägen, höheren Verdunstungsraten sowie durch wasserwirtschaftliche Nutzungen beeinflusst. Für das Billetal hat dies erhebliche naturschutzfachliche Konsequenzen: Feuchtwiesen und Bruchwälder sind auf einen hohen Grundwasserstand angewiesen.
Sinkt dieser dauerhaft ab, drohen diese Lebensräume zu verlanden oder sich in trockenere Waldgesellschaften umzuwandeln. Dies hätte den Verlust charakteristischer Arten zur Folge und würde die Schutzfunktion des Gebiets nach der FFH-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie gefährden. Die Überwachung der Grundwasserentwicklung und die frühzeitige Meldung kritischer Trends an die Wasserbehörden sind daher wichtige Bestandteile der Schutzgebietsbetreuung.
