Landesregierung bringt Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz auf den Weg
Wirtschaftsminister de Jager: „“Hürden für kleine und mittlere Betriebe abgesenkt““
Weiterer Schritt der Mittelstandsoffensive der Landes: Das Kabinett hat am 21. September dem Entwurf eines neuen Mittelstandsförderungsgesetzes zugestimmt, das den mehr als 120.000 kleinen und mittleren Betrieben Schleswig-Holsteins deutliche Erleichterungen verschafft. Wie Wirtschaftsminister Jost de Jager sagte, werde den Betrieben durch das Gesetz künftig insbesondere die Teilnahme an öffentlichen Großaufträgen erleichtert und zugleich eine europarechtskonforme Regelung für eine tariftreue Bezahlung der Beschäftigten verankert. „“Dieses Gesetz schafft damit eine wichtige Voraussetzung, um Vielfalt, Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Land zu erhalten und damit Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern““, so de Jager.
Wie der Minister weiter sagte, sei das vorrangige Ziel des Mittelstandsförderungsgesetzes, betriebsgrößenspezifische Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen auszugleichen So sollen bei der Vergabe großer öffentlicher Aufträge die Nachteile des Mittelstands – etwa durch Überforderung der Kapazitäten – durch die Zerlegung der Aufträge in Fach- oder Teillose ausgeglichen werden. Ausnahmen davon sind nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Als eine der wichtigsten Neuerungen im Bereich öffentlicher Aufträge bezeichnete de Jager die europarechtskonforme Forderung zur tariftreuen Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich in Schleswig-Holstein um öffentliche Aufträge bewerben. Nachdem der Europäische Gerichtshof im April 2008 eine dem schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetz entsprechende Regelung aus Niedersachsen kassiert hatte, werden Tariftreueerklärungen künftig auf die Bereiche beschränkt, in denen es allgemein verbindliche Tarifverträge gibt. „“Damit erhält das Land nun ein rechtssicheres und zukunftsfähiges Vergabegesetz, das im Gegensatz zu manch anderen überzogenen Vorschlägen aus dem politischen Raum nicht in die Gefahr läuft, schon bald wieder einer gerichtlichen Überprüfung zum Opfer zu fallen““, sagte de Jager. Die neue Regelung gilt für Aufträge des Landes und auch der Kommunen, sofern diese die Regelungen der Novelle für anwendbar deklarieren.
Aufgrund der Nähe und wirtschaftlichen Verflechtung mit Hamburg hat sich die Landesregierung nach den Worten des Ministers im Wesentlichen an den Hamburger Tariftreueregelungen orientiert, die sich dort bislang bewährt hätten und nun mit landesspezifischen Besonderheiten auch in Schleswig-Holstein gelten sollen.