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Politik & Wirtschaft

Landesregierung legt 3. Opferschutzbericht für Schleswig-Holstein vor

KIEL. Die Landesregierung hat dem Landtag den „3. Opferschutzbericht für Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Er knüpft an den Bericht zum Opferschutz aus dem Jahr 2006 an. Der eigeninitiativ erstellte neue Bericht beschränkt sich nicht auf die Darlegung und Erläuterung der Entwicklung der Opferzahlen der letzten Jahre, die seit Vorlage des 2. Opferschutzberichts eingetretenen wesentlichen Veränderungen der maßgeblichen Rechtsvorschriften sowie die Darstellung der von der Landesregierung ergriffenen und unterstützten Maßnahmen und Projekte. Vielmehr werden im Sinne eines umfassend verstandenen Opferschutzes wesentliche Bereiche der Kriminalprävention sowie der Vor- und Nachsorge auch unter dem Aspekt der Gewährleistung der Sicherheit im Lande (z.B. ambulante soziale Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe, der Straf- und Maßregelvollzug oder die Vorsorgemaßnahmen des Landes im Umgang mit rückfallgefährdeten Tätern) hinzugenommenen, die Strukturen und Entwicklungen zusammenhängend dargestellt und insgesamt bewertet. Insoweit ist der 3. Opferschutzbericht auch eine Ergänzung des dem Landtag im Jahr 2010 vorgelegten „Sicherheitsbericht für Schleswig-Holstein“ (Drs. 17/783). Der Bericht ermöglicht damit einen umfassenden Überblick über die Tätigkeit der Landesregierung auf dem Gebiet des Opferschutzes.

Justizminister Emil Schmalfuß erklärte dazu: „“Für die Landesregierung hat der Opferschutz im Sinne der Förderung eines opferorientierten Bewusstseins seit Jahren eine herausragende Bedeutung. Dies haben bereits die früheren Berichte zum Opferschutz deutlich gemacht. Der 3. Opferschutzbericht zeigt nun, dass die Landesregierung den Opferschutz durch eine Vielzahl praktischer und personeller Maßnahmen sowie durch eine Reihe kriminalpolitischer Projekte unter Einsatz erheblicher Haushaltsmittel optimieren will. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Kriminal-prävention. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf den größtmöglichen Einsatz durch ihren Staat und seine Verantwortungsträger. Die Landesregierung wird deshalb darauf achten, dass die Strukturen im justiziellen Verfahren bestmöglich genutzt werden und die bestehende Vernetzung in der opferbetreuenden Arbeit von Polizei, Justiz, Kommunen, sozialen Diensten und freien Trägern weiter gefördert und ausgebaut wird. Hierfür werden wir auch zukünftig erhebliche Mittel zur Verfügung stellen.““ Bei noch ausstehenden und künftigen Gesetzesvorhaben werde die Landesregierung die tragfähigen Opferschutzaspekte im Gesetzgebungsverfahren weiterhin unterstützen.

„“Es sind aber nicht nur der Staat und seine Institutionen in der Pflicht, sondern die Gesellschaft insgesamt““, betonte Schmalfuß weiter. „“Ein effektiver Opferschutz erfordert die Einbindung der Gesellschaft in staatliche und institutionelle Bemühungen. Um es deutlich anzusprechen: Die vielfältigen Maßnahmen und Projekte freier Träger auf dem Gebiet des Opferschutzes sind für unsere Arbeit unverzichtbar. Deshalb sind wir alle denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zu großem Dank verpflichtet, die sich im Opferschutz ehrenamtlich und mit großem Engagement einsetzen. Es ist eine schwierige und kräftezehrende Aufgabe. Und es ist eine sensible Arbeit, die abseits des Rampenlichtes der Öffentlichkeit meist in aller Stille geschieht.““

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