Landesregierung stärkt Fischereisektor mit rund 40 Millionen Euro – Minister Schwarz: „Wir werden ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg bringen“
KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) hat heute (9. Januar) Vertreterinnen und Vertreter der schleswig-holsteinischen Fischereiverbände sowie der fischereilichen Erzeugerorganisationen über die Rahmenbedingungen des neuen Landesprogramms „Fischerei und Aquakultur“ informiert. Im Fokus der heutigen Veranstaltung stand dabei insbesondere ein Austausch über die Inhalte der neuen Förderrichtlinien des Landes. Auf Basis des von der Europäischen Union (EU) am 24. November 2022 genehmigten deutschen Programms für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) hat Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer seine landesspezifischen Förderrichtlinien grundlegend überarbeitet und kann bereits im ersten Quartal 2023 schrittweise mit der Umsetzung der EMFAF-Förderung beginnen.„Mir ist bewusst, dass die Situation für die Fischerei- und Aquakulturbetriebe in unserem Land aktuell herausfordernder ist denn je. Umso wichtiger ist es, dass wir mit dem neuen Landesprogramm in den kommenden sieben Jahren ein fast 40 Millionen Euro umfassendes Maßnahmenpaket für die gesamte Bandbreite des schleswig-holsteinischen Fischerei- und Aquakultursektors auf den Weg bringen können“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz und ergänzte: „Wir werden die Fördermittel gezielt einsetzen, um die Wirtschaftskraft unserer Fischereibetriebe im Land zu erhalten und nachhaltige Zukunftsperspektiven zu erschließen. Dabei ist mir eine enge Abstimmung mit den Praktikerinnen und Praktikern vor Ort besonders wichtig.“ Dies gelte beispielsweise für die Weiterentwicklung von umweltverträglichen Fangtechniken und –geräten sowie für die Stärkung der Wertschätzung und regionalen Wertschöpfung des Fischereisektors im Land.
Der EMFAF ist das Finanzierungsinstrument der EU für eine Vielzahl von Maßnahmen mit Bezug zur Fischerei und Aquakultur in der Förderperiode 2021 bis 2027. Von den insgesamt 211,8 Millionen Euro an europäischen Mitteln, die im Rahmen des EMFAF für Deutschland bereitgestellt werden, erhält Schleswig-Holstein 27,8 Millionen Euro. Zusätzlich werden nationale Mittel aus dem Landeshaushalt, einschließlich der Fischereiabgabe, des Bundes sowie aus den Kommunen genutzt. Bis zum Ende der Abwicklungsphase der Förderperiode im Jahr 2029 stehen somit rund 40 Millionen Euro für den Fischereisektor in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Dabei gilt, dass die Förderung von Projekten zu 70 Prozent aus Mitteln der EU und zu 30 Prozent aus nationalen Mitteln erfolgt.
Hintergrund:
Mit dem „Landesprogramm Fischerei und Aquakultur“ leistet Schleswig-Holstein einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung des gesamtdeutschen Programms zum EMFAF, an dem sich zehn Bundesländer und das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung beteiligen.
Das Programm unterstützt unter anderem folgende Aspekte:
- Nachhaltige Fischerei: Investitionen in Fischereifahrzeuge und Fischereihäfen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen sowie zur Verbesserung der Gesundheit, der Sicherheit und der Arbeitsbedingungen; Existenzgründung von Jungfischerinnen und -fischern; Förderung von Innovationen, selektiven Fangtechniken und Diversifizierung der Fischereitätigkeiten; Schutz und Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität unter Mitwirkung der Fischerei; Verbesserung der Energieeffizienz der Fischereitätigkeiten (unter anderem durch neue emissionsärmere Motoren); Umsetzung der Fischereikontrollvorschriften der EU.
- Nachhaltige Aquakultur sowie Verarbeitung und Vermarktung: Investitionen in neue und Modernisierung bestehender Anlagen sowie Forschung und Wissenstransfer zur Verbesserung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit der Aquakultur; Erhalt der extensiv wirtschaftenden Teichwirtschaften als Biotope mit einem hohen Artenreichtum; Stärkung der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen; Verbesserung der Kommunikation über die Leistungen der heimischen Fischwirtschaft und ihre regionalen Produkte; Unterstützung von Erzeugerorganisationen.
- Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete: Entwicklung von durch die Fischerei geprägten Küstengebieten durch lokale Aktionsgruppen (LAG), auch durch Erschließung von Potentialen der blauen Wirtschaft, von Innovationen und der Digitalisierung.
- Internationale Meerespolitik: Verbesserung von Meereswissen durch Studien zum Meeresökosystem.