Landesweit gemeinsam gegen Schwarzarbeit
Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesfinanzdirektion Nord und Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
• Ermittler des Zolls und Prüfer der Kommunen decken 64 Verstöße auf
• 34% der überprüften Arbeitgeber und 42% der überprüften Arbeitnehmer durch Unregelmäßigkeiten auffällig
Schleswig-Holstein. Bereits zum vierten Mal sind Ermittler von Zoll und Prüfer der Städte und Gemeinden im Rahmen gemeinsamer Aktionstage zeitgleich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgegangen. In einer koordinierten Aktion wurden landesweit vom 14. bis 25. Juni Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Wach- und Sicherheitsdienst, in der Gastronomie- und Baubranche geprüft. Bei der Prüfmaßnahme setzte der Zoll 76 Beschäftigte ein, die durch 10 Prüfer der kommunalen Verfolgungsbehörden unterstützt wurden. Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter Kiel und Itzehoe überprüften verdachtsunabhängig in 112 Schnellrestaurants, Pizza- und Dönerläden, auf Baustellen und im Sicherheitsdienstleistungsbereich insgesamt 358 Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei der Prüfung stießen die Ermittler bei 150 Arbeitnehmern und 48 Arbeitgebern auf Unregelmäßigkeiten, die weitere, umfassendere Überprüfungen erforderlich werden ließen. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der Behörden ergab sich in 19 Fällen der Verdacht eines Verstoßes gegen das Mindestlohngebot, bei 20 Personen wird geprüft, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden (Leistungsbetrug). Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf Meldepflichtverletzungen nach den geltenden Rechtsnormen ergaben sich in 15 Fällen. Zwei Mal besteht der Verdacht von Verstößen gegen das Ausländerrecht.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurde bereits 1 Bußgeldverfahren gegen einen Arbeitnehmer eingeleitet.
Die Auswertung der eingesehenen Unterlagen und Angaben der überprüften Arbeitnehmer und Arbeitgeber dauert noch an.
Die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften 2009 in Schleswig-Holstein im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung über 16000 Personen bei der Arbeit sowie über 2000 Arbeitgeber auf Erfüllung der sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Pflichten. Die hierbei festgestellten Verstöße mündeten in über 2800 Bußgeld- sowie 4.486 Strafverfahren, aus denen Bußgelder von über 1,6 Millionen Euro und Geldstrafen in Höhe von 582.000 Euro sowie mehr als 16 Jahre Freiheitsstrafe erwirkt wurden. Der aufgedeckte Gesamtschaden an hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträgen und Sozialleistungen durch die Zollverwaltung betrug hierbei 17,4 Millionen Euro.
„“Der Zoll bekämpft weiterhin mit Nachdruck die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und wird entsprechend verfolgt““, so Michael Rietz, von der für Schleswig-Holstein zuständigen Bundesfinanzdirektion Nord in Hamburg.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.