Das interaktive Online-Magazin seit 1999

Aktuelle Nachrichten, lokale Themen aus Kultur, Wissenschaft, Sport, Politik, Wirtschaft, Rezensionen und Veranstaltungen

Besondere Neuigkeiten

Landesweites zentrales Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Schleswig

SCHLESWIG/KIEL. Mit Jahresbeginn hat das zentrale Vollstreckungsgericht in Schleswig seine Arbeit für ganz Schleswig-Holstein aufgenommen. Nach Inkrafttreten der Änderung der Zivilprozessordnung zur Erleichterung der Zwangsvollstreckung werden hier ein zentrales Schuldnerverzeichnis sowie ein zentrales Vermögensverzeichnisregister geführt. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Vollstreckungsbehörden der Städte, Kreise und Gemeinden melden Informationen über Schuldner elektronisch an das Zentrale Vollstreckungsgericht, das die Daten an ein bundesweites Vollstreckungsportal weitergibt. Bei einem Besuch des Amtsgerichts Schleswig betonte Justizministerin Anke Spoorendonk heute (21. Januar) diesen weiteren Schritt hin zu einer modernen, leistungsorientierten Justiz. „Die Kritik am veralteten Zwangsvollstreckungsrecht hat der Gesetzgeber aufgegriffen. Die Beschaffung von Informationen über Schuldner zur Beitreibung von Forderungen in der Zwangsvollstreckung sind für Gläubiger durch die bundesweite Vernetzung nun deutlich erleichtert worden. Ich bin froh, dass es allen Beteiligten gelungen ist, diese technisch hochanspruchsvolle Gesetzesänderung pünktlich umzusetzen. Mein Dank gilt insbesondere dem Team des Amtsgerichts Schleswig, das sich den Herausforderungen dieser neuen Aufgabe stellt.“

Aus dem Vollstreckungsportal kann künftig jeder Gläubiger bundesweit aktuelle Kenntnisse über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis erlangen. Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Zudem werden auch die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte direkt als elektronische Dokumente im bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet. Der Abruf dieser Vermögensverzeichnisse aus der Datenbank wird künftig für ausgewählte Stellen (Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen) länderübergreifend möglich sein.

Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.