Lübecker Sozialdemokratie begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Pressefreiheit

Die Lübecker Sozialdemokraten begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der willkürlichen Durchsuchung von Redaktionsräumen bei Medienanstalten. Sie sehen in dieser Entscheidung eine Stärkung der ungehinderten Informationsmöglichkeiten von Journalisten sofern ihnen nicht konkret strafbare Handlungen persönlich vorgeworfen werden. Nach dem Urteil ist es Journalisten nicht verwehrt, sich Informationen zu beschaffen, auch wenn sich der Informant selbst dabei eventuell strafbar macht.
Die Freiheit der Presse ist für eine Demokratie unentbehrlich, weil sehr viele Missstände in dieser Gesellschaft nur durch die Presse aufgedeckt werden konnten.
Der Lübecker SPD-Kreisverband fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, die gesetzgeberischen Konsequenzen aus der Entscheidung zu ziehen. Zu diesen Konsequenzen gehört u. a. der Schutz der Privaträume für freiberufliche Journalisten und der Schutz der Telefonverbindungsdaten.









