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Lernplan oder nicht? Bildungsminister befreit Schulen von bürokratischem Ballast

KIEL. Bildungsminister Dr. Ekkehard Klug erweitert den pädagogischen Gestaltungsspielraum der schleswig-holsteinischen Schulen. „Wir stellen es den Schulen in Zukunft frei, ob sie Lernpläne erstellen wollen oder nicht“, sagte der Minister heute (31. August 2010), nachdem das Kabinett seinen Plänen zugestimmt hatte. Mit diesem Schritt seien zudem eine deutliche Reduzierung des Arbeitsaufwandes und die Entlastung von Lehrkräften verbunden. „Wir hatten weniger Bürokratie an den Schulen versprochen, und wir sorgen für weniger Bürokratie“, sagte Klug.

Nach dem neuen Lernplanerlass entscheiden allein die Schulen, ob sie für Schüler Lernpläne erstellen wollen. Bislang – seit April 2003 – waren sie verpflichtet, für jede Schülerin und jeden Schüler mit besonderer Begabung oder mit Lernproblemen einen derartigen Plan „als Instrument lernprozessbegleitender Beobachtung, pädagogischer Reflexion und individueller Förderung“ zu erstellen. Das galt insbesondere für die Fälle, in denen eine Nichtversetzung drohte. Jetzt sei nur noch für Kinder, bei denen es Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf gebe, dieser Lernplan zwingend. Er helfe in den Fällen, in denen der Bedarf später tatsächlich festgestellt werde, den Förderzentren bei ihrer Arbeit, betont das Bildungsministerium.

„Mit dem neuen Erlass schaffen wir eine weitere Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer und damit mehr Raum, sich ihrer Kernaufgabe zu widmen – dem Unterricht“, sagte Bildungsminister Klug.