Lesen von fremden E-Mails nicht illegal
– Columbia/Paris (pte017/15.10.2012/13:57) – Der Oberste Gerichtshof von South Carolina http://bit.ly/V0HeJ3 hat vergangene Woche ein Urteil gefällt, das Internetkonzernen wie Google und Yahoo das Recht einräumt, die E-Mails ihrer Nutzer zu lesen. Das bedeutet, dass das Lesen von privaten E-Mails den Stored Communications Act, der seit 1986 den Datenschutz im Web reguliert, nicht verletzt. Die EU geht indessen einen anderen Weg und peilt einen Sieg gegen mutmaßliche Datenschutz-Missachtungen Googles an.
Kein Datenschutz für Mails
„Diese Entscheidung ist ein weiterer Beweis für die Hartnäckigkeit und Widersprüchlichkeit des amerikanischen Überwachungs-Regimes“, kritisiert Woodrow Hartzog von der Samford University http://samford.edu . Das umstrittene Urteil könnte zur Folge haben, dass Google, Yahoo und andere Anbieter, die Inhalte von E-Mails ihrer Kunden nach Informationen durchsuchen und sie ohne deren Zustimmung für Werbezwecke einsetzen. Vor allem aber wurde durch das Urteil das Vorgehen der Exekutive bekräftigt, die in den USA bei Verdachtsfällen jederzeit die E-Mails von Privatpersonen durchforsten darf.
Die Richter sagen, dass E-Mails im Internet nur als Sicherheitskopien gespeichert werden dürfen und diese nicht unter die Datenschutzbestimmungen fallen. Diese Argumentation kann der Rechtsprofessor Hartzog nicht verstehen: „Diese rechtlichen Diskussionen haben nichts damit zu tun, wie Menschen solche Angebote wahrnehmen.“
Urteil von globaler Bedeutung
Während in den USA Google mehr Rechte zuerkannt bekommt, muss sich der Konzern in der EU auf ein Urteil gefasst machen, das laut Experten globale Auswirkungen haben könnte. Die französische Datenschutzbehörde CNIL http://cnil.fr wird am Dienstag die Ergebnisse von Gesprächen mit Datenschutzbeauftragten aller EU-Mitgliedsstaaten präsentieren. Laut Insidern wird die Behörde die erst im März eingeführten abgeänderten Geschäftsbedingungen des Konzerns kippen und Google dazu auffordern, die neuen Bestimmungen rückgängig zu machen.
„Mit der Beauftragung der CNIL macht die EU Ernst“, sagt Datenschutzexperte Bradley Shears. Im Visier der europäischen Datenschützer ist der Umgang Googles mit den gesammelten Daten seiner Nutzer. Nach Ansicht der EU hat der IT-Riese nicht das Recht Daten, die durch Gmail gesammelt wurden, für andere Zwecke einzusetzen. Google wurde von der EU-Kommissarin Viviane Reding schon vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass die Änderungen das EU-Recht verletzen könnten.
Dominoeffekt prognostiziert
„Google hatte offenbar das nötige Know-how, um alle Daten der verschiedenen Angebote zu kombinieren. Deswegen sollte es auch kein Problem sein, die vorherigen Bestimmungen wiederherzustellen“, so Schears. Der Rechtsanwalt erwartet sich einen Dominoeffekt, der Aufsichtsbehörden in der ganzen Welt dazu führen könnte, ähnliche Datenschutzregeln einzuführen. „Dieses Urteil könnte Google untersagen Daten seiner Nutzer plattformübergreifend zu nutzen und den Konzern viele Mio. Euro kosten“, sagt Shears abschließend.