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Politik & Wirtschaft

Liebing fordert offene Diskussion: über Schäubles Vorschlägen zu Kommunalfinanzen

Zu einer „offenen Diskussion, die auch Chancen begreift“, hat der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein, der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB, in der Debatte über die Vorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zur Neuordnung der Kommunalfinanzen aufgerufen. Schäuble hatte sich entgegen früherer Überlegungen innerhalb der Koalition für den Erhalt der Gewerbesteuer ausgesprochen, den Kommunen Entlastung bei Sozialausgaben in Aussicht gestellt sowie ein kommunales Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer vorgeschlagen.Der Vorschlag zum Erhalt der Gewerbesteuer sei konsequent, nachdem die Koalition von Anbeginn an zugesagt hatte, die Gewerbesteuer nur dann in ein alternatives System zu überführen, wenn dies in Einklang mit der kommunalen Familie geschehen könne. Da bisher keine Chance auf einen Konsens erkennbar sei, gelte diese Zusage.

Für die Kommunen besonders interessant sei das Angebot des Bundesfinanzministers, eine vollständige Sozialaufgabe durch den Bund zu übernehmen. Im Gespräch ist hier die Grundsicherung. Liebing: „ Damit hält Wolfgang Schäuble Wort, der sich in den vergangenen Monaten konsequent für eine finanzielle Entlastung der Kommunen eingesetzt hatte.“

Den neuen Vorschlag Schäubles, den Kommunen auch bei der Einkommensteuer eine Hebesatzkompetenz einzuräumen, bewertete Liebing als „hochinteressant“. Für reflexartige Ablehnungen aus einem kommunalen Spitzenverband habe er überhaupt kein Verständnis, sagte Liebing. Zwar müsse dieser Vorschlag im Detail geprüft werden, aber es gelte auch, die Chancen zu begreifen. Liebing wies darauf hin, dass es in der Vergangenheit immer die Forderung der Kommunen gewesen sei, an der Gewerbesteuer festzuhalten und ihnen ein kommunales Hebesatzrecht zu bewahren. Da sei es schwer verständlich, wenn das, was bei der Gewerbesteuer höchstes Prinzip sei, bei der Einkommensteuer Teufelszeug sein solle. Unterschiede zwischen Nachbarkommunen gäbe es auch heute schon bei der Gewerbesteuer genauso wie bei der Grundsteuer. Unterschiedliche Hebesätze seien kein Mangel, sondern Ausdruck kommunaler Entscheidungskompetenz.

Gerade diese kommunale Entscheidungskompetenz wird sonst zu Recht von den Kommunalpolitikern gefordert. Deshalb könne sie auch bei der Einkommensteuer von vornherein nicht schlecht sein, betonte Ingbert Liebing.

Heute bekommen die Kommunen von der Einkommensteuer 15% als Zuweisung. Künftig könnte dies mit der Hebesatzkompetenz ein eigenständiges Steuerrecht werden. Dabei brauche keine Kommune etwas zu verändern, wenn sie an den 15% festhalte. Liebing verwies darauf, dass schon heute über den kommunalen Finanzausgleich Stadt – Umlandverwerfungen bei Einnahmen und Aufgaben ausgeglichen würden. Dies könnte ggf. einen Bedarf für Neujustierungen ergeben, sollte aber kein prinzipielles Hindernis darstellen. „Mehr Mut“ forderte Liebing in dieser Debatte, die immerhin zwei Ziele zugunsten der Kommunen verfolgt: Die Verbesserung der kommunalen Finanzen, die aus dem Lot geraten sind, und die Verstetigung der Einnahmen, die gerade angesichts der hochgradig konjunkturanfälligen Gewerbesteuer zwingen notwendig sei, erklärte Ingbert Liebing.

Während in der Vergangenheit viele Versuche zur Neuordnung der Kommunalfinanzen gescheitert seien oder die damit verbundenen Erwartungen in den Kommunen nicht erfüllt wurden, sollte die jetzige Chance ergriffen werden, tatsächlich Verbesserungen für die Kommunen zu erreichen. Dies sei nur mit einer offenen Diskussion möglich, nicht mit dem Abblocken eines jeden neuen Diskussionsvorschlags.