LKA-SH: Das LKA warnt: In Schleswig-Holstein kommt es vermehrt zu Diebstählen aus Handwerker-Fahrzeugen
Kiel (ots) – In Schleswig-Holstein registrierte das Landeskriminalamt (LKA SH) zwischen 1. Januar 2024 und 15. Mai 2024 rund 180 Einbruchdiebstähle aus geparkten Handwerker-Fahrzeugen – Tendenz steigend. Die Täter haben es dabei auf hochwertige Maschinen und Werkzeug abgesehen. Allein bei den oben genannten Fällen entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt rund 587.000 Euro. Die meisten Taten wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ratzeburg registriert, gefolgt vom Raum Kiel und Lübeck.Die Tatzeit liegt zumeist im Zeitraum zwischen dem Abstellen des Fahrzeugs bis zum Arbeitsbeginn am Morgen. Die derzeit gängigste Art der Tatbegehung ist das Schneiden von Löchern in die Fahrzeugtüren, aber auch andere Methoden wie das Stechen von Schlössern oder das Einschlagen von Scheiben werden angewandt. Nicht selten werden die Fahrzeuge dabei erheblich beschädigt. Neben dem Wertverlust entsteht dabei auch ein finanzieller Schaden durch Verdienstausfall – ohne Auto und Spezialwerkzeug können betroffene Handwerker ihre Aufträge nicht ausführen.
Im Fall eines Einbruchdiebstahls aus zwei Kleintransportern eines Handwerksbetriebes auf einem Neubaugrundstück in Ascheberg (Kreis Plön) zwischen dem 16. und 20. Mai 2024 hatten der oder die Täter die Schiebetüren aufgeschnitten. Aus beiden Fahrzeuge wurden Baumaschinen und Werkzeuge entwendet, es entstand ein Schaden von insgesamt rund 12.000 Euro.
Das LKA rät:
– Schaffen Sie keine Tatgelegenheiten: Lassen sie Wertgegenstände und auch wertvolles Werkzeug nicht über Nacht im Fahrzeug.
– Machen Sie es Tätern so schwer wie möglich: Sichern Sie Fahrzeuge in geschlossenen Hallen/Garagen oder stellen sie es an gut beleuchteten Straßen ab.
– Stellen Sie sicher, dass geeignete mechanische und ggf. auch elektronische Sicherungen vorhanden sind.
– Zudem sollten Handwerker die Gerätenummern von Werkzeugen und Maschinen notieren und die Werkzeuge mit Gravuren oder Brennstempeln individuell kennzeichnen. So kann das Diebesgut nach einer Festnahme oder Durchsuchung seinem/seiner rechtmäßigen Besitzer/in zugeordnet werden.