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Besondere Neuigkeiten

LKA-SH: Durchsuchungen gegen mutmaßliche Nutzer von Underground Economy Foren und Beschlagnahme von Beweismitteln auch in Schleswig-Holstein

Kiel (ots) – Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt in einer gemeinsamen Medieninformation von heute mitteilen, wurden in einem Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und des Bundeskriminalamtes (BKA) gegen die mutmaßlichen Betreiber und Nutzer verschiedener deutschsprachiger Underground Economy (UE) -Foren in zwölf Bundesländern, in Bosnien-Herzegowina, der Schweiz, Frankreich, den Niederlanden, Litauen und Russland am 23.02. und 24.02.2016 Wohnungen und Firmenräume durchsucht und Tatverdächtige festgenommen. In Schleswig-Holstein kam es zu vier Durchsuchungen, jeweils in Lauenburg, Kiel, Lürschau und Pinneberg. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, als Nutzer dieser UE-Foren u. a. Server-Zugänge angeboten zu haben, mit denen man seine eigene Identität im Netz verbergen und z.B. Phishing-Mails versenden kann. Auch der direkte Versand derartiger Mails wird angeboten. Mit den erlangten Zugangsinformationen, z.B. Benutzernamen und Passwörter von PayPal, könnten dann Käufe im Internet betrieben werden. Auch den Verkauf fremder Kreditkartendaten hatte einer der Beschuldigten im Angebot. Ein anderer bot Lieferanschriften für die Zustellung illegal im Netz erworbener Güter an. Ein weiterer Beschuldigter handelte mit so genannten Tutorials (Anleitungen) zur Begehung von Straftaten, meistens mit Bezug zum Internet. Die Tatverdächtigen haben unabhängig voneinander agiert und kannten sich nicht. Im Zuge der Maßnahmen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, insbesondere zahlreiche PC und Speichermedien. Einer der Beschuldigten wurde im Rahmen der Durchsuchung bei der Abwicklung krimineller Geschäfte auf frischer Tat an seinem PC angetroffen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, da die umfangreichen Beweismittel ausgewertet werden müssen. Die schleswig-holsteinischen Ermittlungsverfahren werden einerseits durch das Cybercrime-Dezernat des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, andererseits durch die zuständigen Flächendienststellen geführt.

Quelle: presseportal.de