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LKA-SH: Geldautomatensprengung in Neustadt: Täter zu sieben Jahren Haft verurteilt

Kiel (ots) – Neustadt in Holstein, Lüneburg und Nordhorn in Niedersachen: Diese drei Städte stehen für die glücklosen Versuche eines 31-jährigen Mannes, der im vergangenen Jahr drei Mal versucht hatte, durch das Sprengen von Geldautomaten in Banken reiche Beute zu machen. Nun hat das Landgericht Osnabrück den Niederländer wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen und der versuchten Sprengung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren verurteilt (AZ. 15KLs 3/21) Am 14. Juli 2020 hatte der Mann gemeinsam mit einem zweiten, unbekannten Mittäter den Geldautomaten in der Commerzbankfiliale in Neustadt/Holstein nach Einleitung eines explosiven Gasgemisches gesprengt. Infolge der Druckwelle wurde der Eingangsbereich der Bankfiliale komplett zerstört, herabstürzende Deckenteile versperrten den Tätern den Zugang zum Tresor und verhinderten den Diebstahl des Inhaltes. Die Täter flüchten ohne Beute vor den schnell am Tatort eintreffenden Beamten des Polizeireviers Neustadt auf einem Motorroller. Das Zweirad wurde später in einer Kleingartenparzelle aufgefunden. Von dort hatten sich die beiden Täter von einem Komplizen mit einem Fahrzeug abholen lassen. Eine Großfahndung, die durch einen Hubschrauber der Bundespolizei und durch speziell ausgebildete Fährtenhunde, sogenannte Mantrailing-Hunde, unterstützt wurde, blieb zunächst ohne Erfolg. Die qualifizierte Spurensicherung durch Beamte der Bezirkskriminalinspektion Lübeck lieferte die entscheidenden kriminaltechnischen Befunde für die Ermittler des Landeskriminalamtes in Kiel. Auch der zweite Versuch in Lüneburg am 7. August 2020 brachte dem Angeklagten nicht den erhofften Geldsegen. Hier misslang bereits die Fernzündung des Gasgemisches. In Nordhorn erbeutete der jetzt verurteilte Täter am 19. September 2020 mit weiteren Mittätern Bargeld in Höhe von 215.780 Euro. Auf der Flucht vor der Polizei verunglückte der 31-jährige Mann aus den Niederlanden jedoch und wurde festgenommen. In der viertägigen Hauptverhandlung hat er die drei Taten zugegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Pressemeldung des Landgerichts Osnabrück hierzu finden Sie unter http://www.landgericht-osnabrück.niedersachsen.de

Quelle: presseportal.de