LKA-SH: Pyrotechnik und öffentliche Veranstaltungen passen nicht zusammen
Kiel (ots) – Aus aktuellem Anlass weist das LKA Schleswig-Holstein auf die Gefährlichkeit von so genannten „Polenböllern“ bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft fand am 12.06.2016 in der Musik und Kongresshalle in Lübeck eine Public Viewing Veranstaltung statt. Während des Spieles Deutschland – Ukraine, das von ca. 1500 Fußballinteressierten verfolgt wurde, zündete ein 27jähriger alkoholisierter Zuschauer einen „Polenböller“ und warf ihn ziellos in die Menschenmenge. Der detonierte Knallkörper verletzte 5 Zuschauer. Der Täter konnte noch vor Ort identifiziert und festgenommen werden. Er wird sich wegen gefährlicher Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verantworten müssen. Die in Deutschland verbotenen „Polenböller“ sind mit erlaubtem Sylvesterfeuerwerk nicht vergleichbar. Ihre Wirkungsweise ist nicht kalkulierbar und kann zu schweren Verletzungen führen. Das Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes innerhalb einer Menschenmenge ist ein Verbrechen und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. In Osnabrück wurde in der Vergangenheit ein übermütiger Fußballfan zu 5 Jahren Haft verurteilt, weil er mit einem gezündeten Böller Menschen teilweise schwer verletzt hatte. Aber auch der Besitz und das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände ist bereits eine Straftat und wird dem entsprechend verfolgt und geahndet. In jüngster Vergangenheit wurde ein junger Mann bereits für das Mitführen von „Böllern“ vom Landgericht Kiel zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Neben dem Verletzungsrisiko besteht aber auch innerhalb großer Menschenmengen und in geschlossenen Räumen die Gefahr, dass unklare oder unübersichtliche Situationen entstehen, auf die Besucher unterschiedlich und zum Teil ängstlich reagieren könnten. Am Ende bleiben negative Erinnerungen an ein Fest, dass eigentlich von gemeinschaftlicher Begeisterung und Freude gekennzeichnet sein soll. Verzichten Sie deshalb auf „Böller, Knaller und Bengalos“ bei öffentlichen Veranstaltungen, denn sie sind kein Ausdruck von Begeisterung, sondern Sprengstoffe mit hohem Gefahrenpotential, für Sie und andere Besucher.
Quelle: presseportal.de